Betreff
Widmung einer Verkehrsfläche im Ortsteil Bramsche: Meyerhofviertel
Vorlage
WP 11-16/604
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Die zu widmende Straßenverkehrsfläche ist in der Anlage durch Schraffierung hervorgehoben. Sie befindet sich innerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 136, „Innenstadt VI“, in Kraft getreten am 31.12.2011. Sämtliche in dieser Vorlage genannten Flurstücke gehören zur Flur 4, Gemarkung Bramsche.

 

Der Straßenverlauf des Meyerhofviertels zweigt von der J.-Friedrich-Sostmann-Straße nach Süden ab. Sie grenzt im Osten an das Gelände der Meyerhofschule und der dazugehörigen Sporthalle. Richtung Westen erstrecken sich zwei unterschiedlich lange Stiche. Der erste und kürzere Stich erschließt das mit einem Wohnhaus bebaute Flurstück 954 (Meyerhofviertel 1) und die dazugehörige private Parkfläche (Flurstück 960), und endet an der Rückseite des Flurstücks 337/4 (Münsterstraße 20).

 

Der zweite und deutlich längere Stich erschließt die ebenfalls bereits mit Wohnhäusern bebauten Flurstücke 944, 945 und 946 (Meyerhofviertel 2, 3 und 4), und die diesen Grundstücken ebenfalls zugeordneten Parkflächen (Flurstücke 953, 952 und 951) und endet an der nordöstlíchen Grenze des Flurstücks 947.

 

Im Südwesten ist die Verkehrsfläche fußläufig mit dem Schulhof der Meyerhofschule und dem Meyerhofgang verbunden.

 

Die Einstufung der Straße erfolgt gemäß § 47 (1) NStrG als Ortsstraße. Das sind Straßen in Baugebieten und, soweit solche nicht ausgewiesen sind, in Ortsteilen, die im Zusammenhang bebaut sind.


Beschlussvorschlag:

 

Das Meyerhofviertel, bestehend aus dem Flurstück 956 der Flur 4, Gemarkung Bramsche, wird gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG) dem öffentlichen Verkehr als verkehrsberuhigter Bereich gewidmet. Die Widmung wird mit dem Tage der Bekanntmachung wirksam.