Betreff
Widmungsänderung und Einziehung von Verkehrsflächen im Ortsteil Bramsche: J.-Friedrich-Sostmann-Straße
Vorlage
WP 11-16/600
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Der von der Widmungsänderung und der Neuwidmung betroffene Bereich ist der in der Anlage  schraffiert dargestellte Bereich. Die gelb markierten Flächen innerhalb des schraffierten Bereiches, bei denen es sich nun um Privateigentum handelt, gehören nicht mehr zur öffentlichen Verkehrsfläche. Fast alle der genannten Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Bramsche, Flur 4. Die Flurstücke 1791/1 und 1791/2 gehören zur Flur 1, Gemarkung Bramsche. Die gewidmete Verkehrsfläche wird gegenüber der vorherigen Widmung vom 28.06.2002 um das Teilstück zwischen dem nördlichen Teil der Meyerhofschule und dem Flurstück 1790/1 ergänzt. Die Flurstücke 965 und 966 (Privatparkplätze) werden eingezogen, das östliche als Enklave gelegene Flurstück 1791/1 ist von der Widmung ausgeschlossen, auch hierbei handelt es sich um private Parkflächen. Die dreimonatige Bekanntmachungsfrist der Absichtserklärung zur Einziehung entfällt, da die einzuziehenden Flächen im Bebauungsplan als solche kenntlich gemacht und bekannt gemacht wurden.

 

Die von der Breuelstraße aus abgehende öffentliche Park- und Gehwegfläche entlang des Flurstücks 1790/1 und die sich nordwestlich daran anschließende Verkehrsfläche bis zur Zufahrt zum Betriebsgelände der Firma Sostmann, sowie die öffentlichen Parkflächen im nördlichen Bereich der Einmündung zur Münsterstraße befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 150, „Innenstadt X“, in Kraft getreten am 29.06.2013. Die übrigen Flächen unterliegen dem Bebauungsplan Nr. 136, „Innenstadt VI“, in Kraft getreten am 31.12.2011.

 

Die J.-Friedrich-Sostmann-Straße grenzt im nördlichen Bereich größtenteils an die Betriebsflächen der Firma Sostmann (Flurstück 969/1), und das Wohnhausgrundstück (Flurstück 1790/1). Im Süden verläuft sie aus östlicher Richtung gesehen entlang der Flurstücke 963 und 961 (Martini-Apotheke und dahinter liegendes Ärztehaus), und führt entlang der Einmündung zum Meyerhofviertel und des neueren Teils der Meyerhofschule bis hin zur Breuelstraße.

 

Eine Besonderheit ergibt sich für den vormals auch für Kraftfahrzeuge befahrbaren, im Erdgeschoss nicht überbauten Bereich des Gebäudes Münsterstraße 22. Diese Passage ist künftig nur noch als Fußgängerbereich gewidmet.

 

Die Straße wird gemäß § 47 (1) NStrG weiterhin als Ortsstraße eingestuft. Das sind Straßen in Baugebieten und, soweit solche nicht ausgewiesen sind, in Ortsteilen, die im Zusammenhang bebaut sind.


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die J.-Friedrich-Sostmann-Straße, bestehend aus den Flurstücken 967/1 und 1791/2 der Flur 4, Gemarkung Bramsche, wird mit ihrer nach Süden verlagerten Straßenfläche, den ebenfalls in Lage und Anzahl veränderten Parkflächen, und dem neu entstandenen Teilstück zwischen dem neuen Teil der Meyerhofschule und dem Flurstück 1790/1, Flur 4, Gemarkung Bramsche, dem öffentlichen Verkehr uneingeschränkt gewidmet. Die von der Münsterstraße abgehende und zum Teil überbaute Passage zwischen den Flurstücken 963 und 964 der Flur 4, Gemarkung Bramsche, wird eingeschränkt als Fußgängerbereich gewidmet. Die Widmung erfolgt nach § 6 NStrG und wird mit dem Tage der Bekanntmachung wirksam.
  2. Die bislang ebenfalls gewidmeten Flächen der innerhalb des Flurstücks 967/1 neu entstandenen Flurstücke 965 und 966 der Flur 4, Gemarkung Bramsche, werden eingezogen. Die Einziehung erfolgt gemäß § 8 NStrG und wird wirksam mit dem Zeitpunkt, in dem sie dem öffentlichen Verkehr tatsächlich entzogen wird, spätestens jedoch mit dem Tage der Bekanntmachung.