Betreff
Widmungsänderung im Ortsteil Bramsche
Vorlage
WP 11-16/599
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Die neu zu widmende Straßenfläche sowie der einzuziehende Bereich der vorherigen Wendeanlage sind in den Anlagen entsprechend gekennzeichnet. Sie befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 44, „Gelände zwischen Lutterdamm und Engterstraße“ und werden derzeit fertig gestellt.

 

Durch die am 31.12.2011 in Kraft getretene 5. Änderung zum Bebauungsplan werden die Verkehrsflächen der bisherigen Wendeanlage (ca. 363m²) zurückgenommen. Die Einziehung erfolgt nach § 8 NStrG. Von der dreimonatigen Bekanntmachungsfrist der Absichtserklärung kann hier abgesehen werden, da die zur Einziehung vorgesehene Fläche im Bebauungsplan als solche kenntlich gemacht und bekanntgemacht wurde. Als wirksam gilt die Einziehung mit dem Zeitpunkt, in dem sie dem öffentlichen Verkehr tatsächlich entzogen wird, spätestens jedoch mit der Angabe des Tages der Einziehung (Bekanntmachungsdatum). 

 

Damit eine (auch rückwärtige) Erschließung des Flurstücks 49/159 weiterhin gesichert ist, wird eine Stichstraße im nordwestlichen Bereich erstellt. Für den oberen Teil der Stichstraße wurde eine ca. 65m² große Fläche des Grundstücks Elbestraße 12 D von Seiten der Stadt Bramsche erworben, der untere Teil entstammt der ehemaligen Wendefläche.

Senkrecht nach Süden verlaufend wird die Straßenfläche um ca. 110m² über eine Länge von ca. 30 Metern erweitert.

 

An der  Einstufung der Straße ändert sich nichts. Es handelt sich nach § 47 (1) NStrG um eine Ortsstraße. Das sind Straßen in Baugebieten und, soweit solche nicht ausgewiesen sind, in Ortsteilen, die im Zusammenhang bebaut sind. 


Beschlussvorschlag:

 

Das am 01.06.2005 dem öffentlichen Verkehr uneingeschränkt  gewidmete zusätzliche Straßenstück der Elbestraße wird folgendermaßen in der Widmung geändert:

 

  1. Die Verkehrsfläche wird nordwestlich um das Flurstück 49/161 (ca. 35m²) der Flur 2, Gemarkung Bramsche, und südlich um einen Teilbereich des Flurstücks 49/165 der Flur 2, Gemarkung Bramsche (ca. 110m², Länge ca. 30m) erweitert. Die Widmung erfolgt gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes (NStrG). Sie wird mit dem Tage der Bekanntmachung wirksam.
  2. Gleichzeitig wird die vormals ebenfalls dem öffentlichen Verkehr gewidmete Wendefläche auf den jetzigen Flurstücken 49/164, 49/162 und 49/163 (insgesamt ca. 363m²) der Flur 2, Gemarkung Bramsche, eingezogen. Die Einziehung erfolgt gemäß § 8 NStrG und wird wirksam mit dem Zeitpunkt, in dem sie dem öffentlichen Verkehr tatsächlich entzogen wird, spätestens jedoch mit dem Tage der Bekanntmachung.