Betreff
Erhöhung der Kapitalbeteiligungen der Stadt Bramsche an den Windenergie GmbH + Co. KGs Ahrensfeld, Wittefeld und Kalkriese
Vorlage
WP 11-16/591
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Die Stadt Bramsche und die Stadtwerke Bramsche GmbH sind an den Windenergie GmbH &   Co. KGs  Ahrensfeld, Wittefeld und Kalkriese als Kommanditisten beteiligt. Zu den Gründen und den kommunalrechtlichen Voraussetzungen, insbesondere zum Vorliegen eines öffentlichen Zwecks der Beteiligungen, wird auf die Ratsvorlage WP 11-16/505 verwiesen, die am 06.02.2014 vom Rat der Stadt beschlossen worden ist. Die kommunalaufsichtliche Unbedenklichkeitsbestätigung des Landkreises Osnabrück ist unter dem 04.03.2014 erfolgt.

 

Die Kostenkalkulationen für die Planung der Windparks sind inzwischen soweit fortgeschrieben, dass die  durch Eigenkapital zu finanzierenden Planungskosten im Wesentlichen feststehen.  Die Gesellschafterversammlungen der Windenergiegesellschaften Ahrensfeld und Wittefeld  haben daraufhin bereits jeweils eine Kapitalerhöhung beschlossen, an der alle Gesellschafter im Verhältnis ihrer Gesellschaftsanteile teilnehmen können. Eine Verpflichtung zur Kapitalerhöhung besteht nicht. Die sich daraus für die Stadt Bramsche und für die Stadtwerke Bramsche GmbH ergebenden Anteile an den Kapitalerhöhungen sind  im Beschlussvorschlag unter  1. und 3. aufgeführt. Die Gesellschafterversammlung der Windenergiegesellschaft Kalkriese wird voraussichtlich ebenfalls eine Kapitalerhöhung in gleicher Weise beschließen.

 

Für die Entscheidung über Beteiligungen der Stadt an Gesellschaften des Privatrechts ist nach § 58 Abs. 1 Nr. 12 NKomVG der Rat zuständig. Über Beteiligungen der Stadtwerke Bramsche GmbH entscheidet nach § 8 Nr. 3 des Gesellschaftsvertrags die Gesellschafterversammlung, welche gemäß § 138 Abs. 1 NKomVG an Beschlüsse des Rates und des Verwaltungsausschusses gebunden ist. Im Hinblick auf die Zuständigkeit des Rates können Entscheidungen der Stadt über  die Teilnahme an Kapitalerhöhungen nur mit einem erheblich längeren zeitlichen Vorlauf getroffen  werden, als dies bei allen anderen Gesellschaftern der Fall ist. Daher wird vorgeschlagen, durch Ratsbeschluss im Voraus einen Rahmen festzulegen, in welchem ggfls. eine weitere Kapitalerhöhung vorgenommen werden kann. Dabei werden die in Nr. 2 und 4. des Beschlussvorschlags genannten Höchstbeträge nach gegenwärtigem Kenntnisstand voraussichtlich nicht in voller Höhe ausgeschöpft werden.

 

Für die maximal erforderlichen Erhöhungsbeträge der städtischen Kapitalanteile sind die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen durch Beschluss über eine überplanmäßige Ausgabe von bis zu 22.500 EUR herzustellen. Die zur Deckung erforderlichen Haushaltsmittel stehen gemäß Nr. 5 des Beschlussvorschlages zur Verfügung.

 

Wie die ursprüngliche Beteiligung ist auch die Kapitalerhöhung gemäß § 152 Abs. 1 NKomVG vor ihrem Vollzug dem Landkreis Osnabrück als Kommunalaufsichtsbehörde anzuzeigen.

 


Beschlussvorschlag:

 

 

  1. Die Stadt Bramsche nimmt an den Kapitalerhöhungen der Windenergie GmbH & Co. KGs Ahrensfeld und Wittefeld  teil und erhöht ihre Kapitaleinlagen um folgende Beträge:

 

            a) Windenergie Ahrensfeld GmbH & Co. KG:            5.000 EUR

 

            b) Windenergie Wittefeld GmbH & Co. KG                2.500 EUR

 

  1. Die Stadt Bramsche nimmt an künftigen Kapitalerhöhungen der Windenergie GmbH & Co. KGs Ahrensfeld, Wittefeld und Kalkriese im Rahmen der folgenden Höchstbeträge teil:

 

            a) Windenergie Ahrensfeld GmbH & Co. KG:            5.000 EUR

 

            b) Windenergie Wittefeld GmbH & Co. KG                5.000 EUR

 

            c) Windenergie Kalkriese GmbH & Co. KG               5.000 EUR

 

  1. Die Stadt Bramsche stimmt einer Teilnahme der Stadtwerke Bramsche GmbH an den Kapitalerhöhungen der Windenergie GmbH & Co. KGs Ahrensfeld und Wittefeld  mit folgenden weiteren Kapitaleinlagen zu:

 

            a) Windenergie Ahrensfeld GmbH & Co. KG:            7.500 EUR

 

            b) Windenergie Wittefeld GmbH & Co. KG                3.500 EUR

 

  1. Die Stadt Bramsche stimmt einer Teilnahme der Stadtwerke Bramsche GmbH an künftigen Kapitalerhöhungen der Windenergie GmbH & Co. KGs Ahrensfeld, Wittefeld und Kalkriese  im Rahmen der folgenden Höchstbeträge  zu:

 

            a) Windenergie Ahrensfeld GmbH & Co. KG:            10.000 EUR

 

            b) Windenergie Wittefeld GmbH & Co. KG                10.000 EUR

 

            c) Windenergie Kalkriese GmbH & Co. KG               10.000 EUR

 

       5. Für die unter 1. u. 2. genannten Kapitalerhöhungsbeträge werden Haushaltsmittel  im Rahmen einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von bis zu 22.500 EUR bei dem Produktsachkonto 53101.1113000 –Beteiligungen, sonstige Anteilsrechte-  bereitgestellt. Deckungsmittel stehen im Teilhaushalt 61201 und dem Konto 4512000 –Zinsen für Kreditmarktdarlehen-  zur Verfügung. Die Kapitalerhöhungen unter 3. u. 4. sind aus Mitteln der Stadtwerke Bramsche GmbH  zu finanzieren.