Betreff
16. Flächennutzungsplanänderung (FNP) - Ortsteil Achmer
- Auslegungsbeschluss gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Bezugsvorlage Nr. WP 06-11/54
Vorlage
WP 11-16/578
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bramsche hat bereits in seiner Sitzung am 01.03.2007 die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes gemeinsam mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 128 „Stiftung Hof Hasemann“ beschlossen. Die Verfahren zu den vorgenannten Bauleitplänen werden im Parallelverfahren durchgeführt. Die Aufstellungsbeschlüsse wurden am 03.04.2007 ortsüblich bekannt gemacht. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit einschließlich einer Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung ist in der Zeit vom 11.04.2007 bis einschließlich 25.04.2007 erfolgt. Gem. § 4 Abs. 1 BauGB wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden könnte, unterrichtet und in der Zeit vom 09.09.2013 bis einschließlich 16.10.2013 zur Äußerung insbesondere auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert. Dabei eingegangene Anregungen und Hinweise wurden in die Begründung zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Bebauungsplan Nr. 128 „Stiftung Hof Hasemann“ aufgeführt und eingearbeitet.

 

Weitere Erläuterungen zum Sachverhalt und zur Planung sind aus der Vorlage zum Auslegungsbeschluss des Bebauungsplanes Nr. 128 „Stiftung Hof Hasemann“ zu entnehmen.

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Entwurf zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes – Ortsteil Achmer und der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

  1. Der Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes – Ortsteil Achmer und der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme aller relevanten und verfügbaren im Umweltbericht zusammengefassten umweltbezogenen Informationen zur Planung wird explizit hingewiesen.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.

 

  1. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB wurde eine Umweltprüfung einschließlich spezieller Artenschutzprüfung (SAP) und die Eingriffsregelung durchgeführt. Dabei wurden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.