Auslegungsbeschluss gemäß § 3, Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Bezugsvorlage WP 11-16/453
Sachverhalt / Begründung:
In der Stadt Bramsche besteht derzeit
insbesondere zu bestimmten Zeiten, wie z.B. während des Wochenmarktes und bei
größeren Veranstaltungen, ein Mangel an Parkmöglichkeiten. Durch die Errichtung
eines zusätzlichen Parkplatzes an der Maschstraße kann diesem Problem
entgegengewirkt werden. Weiterhin kann auf diese Weise der Parkplatz am
Krankenhaus entlastet werden.
Im derzeit rechtskräftigen B-Plan 132
„Innenstadt II“ wird die Fläche als öffentliche Grünfläche ausgewiesen, daher
wird eine 1. Änderung des B-Planes 132 erforderlich.
Der Ausschuss
für Stadtentwicklung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 20.11.2013 den Aufstellungsbeschluss
zum Bebauungsplan Nr. 132 „Innenstadt II“ – 1. Änderung, mit örtlichen
Bauvorschriften gefasst und die Durchführung im beschleunigten Verfahren gem. §
13 a BauGB beschlossen, da die Bebauungsplanänderung der Innenentwicklung
dient.
Im beschleunigten Verfahren gelten die
Vorschriften des vereinfachten Verfahrens entsprechend § 13 Abs. 2 und Abs. 3
Satz 1 BauGB. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB
und die Erstellung eines Umweltberichtes kann und wird im Rahmen dieses Verfahrens
verzichtet. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB ist darüber hinaus die
naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nicht anzuwenden und
Kompensationsmaßnahmen sind daher ebenfalls nicht erforderlich.
Weiterhin kann und wird von einer
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1
BauGB und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach
§ 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Im Rahmen der ortsüblichen Bekanntmachung
wurde die Öffentlichkeit über diese Sachverhalte informiert. Die Beteiligung
der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB findet im Rahmen der öffentlichen
Auslegung des Planentwurfes statt.
Es wird
empfohlen, den vorliegenden Entwurf für die geplante Bebauungsplanänderung mit
örtlichen Bauvorschriften und einschließlich der Begründung entsprechend des Beschlussvorschlages
zu beschließen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3, Abs. 2 BauGB durchzuführen
und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a, Abs. 2
BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen.
Anlagenverzeichnis:
B-Plan 132 „Innenstadt II“ -
1. Änderung - Planentwurf
B-Plan 132 „Innenstadt II“ - 1. Änderung – Begründungsentwurf
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 132 „Innenstadt II“ – 1. Änderung, mit örtlichen
Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden
Fassung beschlossen.
2.
Die
Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB
(Bebauungsplan der Innenentwicklung). Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4
BauGB und dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB wird abgesehen und § 4 c BauGB
(Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen) ist nicht anzuwenden.
3.
Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 132 „Innenstadt II“ – 1. Änderung, mit
örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung werden gemäß § 3, Abs.
2 BauGB öffentlich ausgelegt.
4.
Gemäß
§ 4 a, Abs. 2 BauGB wird die Beteiligung der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung
des Planentwurfs gem. § 3, Abs. 2 BauGB durchgeführt.