Betreff
Bebauungsplan Nr. 132 "Innenstadt II", 1. Änderung, mit örtlichen Bauvorschriften
Auslegungsbeschluss gemäß § 3, Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Bezugsvorlage WP 11-16/453
Vorlage
WP 11-16/563
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

In der Stadt Bramsche besteht derzeit insbesondere zu bestimmten Zeiten, wie z.B. während des Wochenmarktes und bei größeren Veranstaltungen, ein Mangel an Parkmöglichkeiten. Durch die Errichtung eines zusätzlichen Parkplatzes an der Maschstraße kann diesem Problem entgegengewirkt werden. Weiterhin kann auf diese Weise der Parkplatz am Krankenhaus entlastet werden.

Im derzeit rechtskräftigen B-Plan 132 „Innenstadt II“ wird die Fläche als öffentliche Grünfläche ausgewiesen, daher wird eine 1. Änderung des B-Planes 132 erforderlich. 

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 20.11.2013 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 132 „Innenstadt II“ – 1. Änderung, mit örtlichen Bauvorschriften gefasst und die Durchführung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB beschlossen, da die Bebauungsplanänderung der Innenentwicklung dient.

 

Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens entsprechend § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauGB. Auf die Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und die Erstellung eines Umweltberichtes kann und wird im Rahmen dieses Verfahrens verzichtet. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 4 BauGB ist darüber hinaus die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung nicht anzuwenden und Kompensationsmaßnahmen sind daher ebenfalls nicht erforderlich.

 

Weiterhin kann und wird von einer frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

Im Rahmen der ortsüblichen Bekanntmachung wurde die Öffentlichkeit über diese Sachverhalte informiert. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB findet im Rahmen der öffentlichen Auslegung des Planentwurfes statt.

 

Es wird empfohlen, den vorliegenden Entwurf für die geplante Bebauungsplanänderung mit örtlichen Bauvorschriften und einschließlich der Begründung entsprechend des Beschlussvorschlages zu beschließen, die öffentliche Auslegung gemäß § 3, Abs. 2 BauGB durchzuführen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 a, Abs. 2 BauGB parallel zur öffentlichen Auslegung zu beteiligen.

 

 

Anlagenverzeichnis:

 

B-Plan 132 „Innenstadt II“ - 1. Änderung - Planentwurf
B-Plan 132 „Innenstadt II“ - 1. Änderung – Begründungsentwurf

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

 

1.         Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 132 „Innenstadt II“ – 1. Änderung, mit örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

2.         Die Aufstellung erfolgt im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung). Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB wird abgesehen und § 4 c BauGB (Überwachung erheblicher Umweltauswirkungen) ist nicht anzuwenden.

3.         Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 132 „Innenstadt II“ – 1. Änderung, mit örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung werden gemäß § 3, Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

4.         Gemäß § 4 a, Abs. 2 BauGB wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung des Planentwurfs gem. § 3, Abs. 2 BauGB durchgeführt.