Betreff
Erweiterung des Umlegungsverfahrens U 19 "Münsterstraße" - Anordnung der Umlegung
Vorlage
WP 11-16/559
Aktenzeichen
61-50-14
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

MIT ANLAGE

Die Flurstücksgrenzen zu den Grundstücken Münsterstraße 12 bis 16 bilden an dieser Stelle die Grenze des Umlegungsverfahrens U 19. Zwischen den Flurstücksgrenzen und den Gebäuden, also außerhalb des Umlegungsgebietes U 19, befindet sich öffentlich genutzte Verkehrsfläche (Bürgersteig und zum Teil Fahrbahn der Münsterstraße) in Privatbesitz.

 

 

Der Bebauungsplans Nr. 137 „Innenstadt VII“ setzt hier eine öffentliche Verkehrsfläche fest. Die Stadt beabsichtigt daher, diese Fläche in ihr Eigentum überführen zu lassen. Die bisherigen Erfahrungen mit einem der betroffenen Grundstückseigentümer lassen annehmen, dass eine privatrechtliche Neuordnung der Grundstücksverhältnisse nicht möglich wäre. Deshalb sind hier bodenordnende Maßnahmen im Rahmen eines förmlichen Umlegungsverfahrens erforderlich und sinnvoll.

 

Die Erweiterungsfläche liegt vollständig im Sanierungsgebiet „Südwestliche Altstadt“. Daraus folgt, dass mit der umlegungsrechtlichen Ausgleichsleistung (Geldleistungen für Wertausgleiche usw.) nicht nur die umlegungsbedingten, sondern auch die sonstigen sanierungsbedingten Bodenwerterhöhungen abgeschöpft werden. Diese Ausgleichsleistung wird demnach auch über die Umlegungsstelle festgelegt, womit die Stadt die sanierungsbedingte Bodenwerterhöhung nicht selbst ermitteln lassen muss. 

 


Beschlussvorschlag:

 

Zur Verwirklichung des Bebauungsplans Nr. 137 „Innenstadt VII“ wird für die im anliegenden Lageplan abgegrenzte Fläche die Umlegung nach § 46 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) angeordnet.

 

Das Umlegungsgebiet U 19 „Münsterstraße“ soll um diese Fläche erweitert  werden.

 

Die Aufgaben der Geschäftsstelle zur Vorbereitung der vom Umlegungsausschuss zu treffenden Entscheidungen einschließlich der Liegenschaftsvermessung werden dem Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (Regionaldirektion Osnabrück) als Geschäftsstelle des Umlegungsausschusses der Stadt Bramsche übertragen.<-@