Betreff
Bebauungsplan Nr. 153 "Steingräberweg" mit örtlichen Bauvorschriften - Satzungsbeschluss gem. § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
25. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP Ortsteil Ueffeln)
- Feststellungsbeschluss
Bezugsvorlagen Nr WP 11-16/219 und WP11-16/414, WP 11-16/524 sowie WP 11-16/523
- Ergänzungsvorlage -
Vorlage
WP 11-16/555
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Aufgrund von Personalwechsel konnte erst zum jetzigen Zeitpunkt die seinerzeit per Mail fristgerecht eingereichte Stellungnahme dem Planverfahren zugeordnet werden.

Die Schilderung des Sachverhaltes ist inhaltlich mit der Beschluss-Vorlage WP 11-16/524 sowie WP 11-16/523 identisch und als Ergänzung zu vorgenanntem Satzungsbeschluss bzw. Feststellungsbeschluss zu sehen.

Die in der Anlage beigefügte Abwägung ist in den Satzungs- sowie Feststellungsbeschluss zu inkludieren, um einen Verfahrensfehler zu vermeiden und eine gerechte Abwägung herbeizuführen.

 

Nach Prüfung und Würdigung des in der Anlage beigefügten Abwägungsmaterials wird empfohlen, den Bebauungsplan Nr. 153 „Steingräberweg“ mit örtlichen Bauvorschriften und die 25. Flächennutzungsplanänderung in der vorliegenden Fassung einschließlich der Begründung und des Umweltberichtes zu beschließen.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Die im Rahmen der Planverfahren vorgebrachten und in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung“ beschieden.
Die als Anlage beigefügte Abwägung ist Bestandteil des Satzungsbeschlusses sowie des Feststellungsbeschlusses.

 

2.    Das gemeindliche Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 153 „Steingräberweg“, mit örtlichen Bauvorschriften, im Ortsteil Ueffeln, mit Begründung und Umweltbericht wird hiermit durch den ergänzten Satzungsbeschluss abgeschlossen.

 

3.    Das gemeindliche Aufstellungsverfahren zur 25. Flächennutzungsplanänderung – Ortsteil Ueffeln mit Begründung und Umweltbericht wird hiermit durch den ergänzenden Feststellungsbeschluss abgeschlossen.