Betreff
Bebauungsplan Nr. 147 "Industriegebiet Am Flugplatz"
Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB)
Bezug: Vorlagen Nr. 019/WP 11-16 und Nr. 456/WP 11-16
Vorlage
WP 11-16/549
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat in seiner Sitzung am 07.12.2011 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147 „Industriegebiet Am Flugplatz“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147 erfolgt im Parallelverfahren zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes im Ortsteil Achmer. Insofern wird hier auf die Vorlage WP 11-16/546 zum Feststellungsbeschluss der 23. Änderung des Flächennutzungsplanes verwiesen.

 

Der Bebauungsplan Nr. 147 hat gemeinsam mit der 23. Flächennutzungsplanänderung einschließlich Begründung und Umweltbericht vom 03.12.2013 bis einschl. 10.01.2014 im Rathaus der Stadt Bramsche öffentlich ausgelegen. Während der Auslegungsdauer wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 2 BauGB ebenfalls Gelegenheit gegeben, sich spätestens bis zum 10.01.2014 zu dem Planentwurf und der Begründung einschließlich Umweltbericht zu äußern.

 

Im Rahmen der Bauleitplanverfahren zur 23. FNP-Änderung und zum Bebauungsplan Nr. 147 wurden wegen der ökologischen Wertigkeit und der Nähe des Plangebietes zum FFH-Gebiet „Achmer Sand „ – das FFH-Gebiet befindet sich in ca. 130 m Entfernung – umfangreiche Gutachten erstellt, damit die in § 1, Abs. 6, Nr. 7 BauGB aufgeführten Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege angemessen Berücksichtigung finden.

 

Für die öffentliche Auslegung gem. § 3, Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4, Abs. 2 BauGB wurden daher über einen Zeitraum von 2011 bis 2013 Kartierungen und Bestandserfassungen zu den im Plangebiet vorkommenden Pflanzenarten, Biotoptypen, Brutvögeln, Federmäusen sowie Untersuchungen zu den Tierartengruppen Reptilien, Laufkäfer, tagfliegende Schmetterlinge und Heuschrecken durchgeführt. Auf Grund der Lage des Plangebietes zum FFH-Gebiet „Achmer Sand“ erfolgten Umfang und Methode der Untersuchungen jeweils in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises. Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden in den vorliegenden Fachgutachten dokumentiert und im Rahmen der Umweltprüfung im Umweltbericht einschließlich des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages und der speziellen Artschutzprüfung sowie in der FFH-Verträglichkeitsstudie berücksichtigt.

 

Darüber hinaus wurden im Rahmen der Biotoptypenkartierung 2011, 2012 und 2013 2,58 ha Trockenrasen-Biotoptypen erfasst, die nach Maßgabe des § 30 BNatSchG als gesetzlich geschützte Biotope gelten. Aus diesem Grund wurde - ebenfalls in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises - mit Schreiben vom 28.10.2013 für die Beseitigung der gesetzlich geschützten Biotope insbesondere auch im Hinblick auf die erforderliche Sondierung und Beseitigung von Kampfmittelrückständen im Plangebiet eine Ausnahme von den Schutzbestimmungen des § 30 BNatSchG beim Landkreis beantragt.

 

Für den Auslegungsbeschluss in den politischen Gremien der Stadt Bramsche sowie während der öffentlichen Auslegung gem. § 3, Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4, Abs. 2 BauGB haben die vorhandenen und nachfolgend aufgeführten umweltbezogenen Informationen bzw. Fachgutachten zusammen mit den Planunterlagen zur Stellungnahme vorgelegen:

 

-        Umweltbericht einschließlich des Landschaftspflegerischen Fachbeitrages mit der Naturschutzrechtlichen Eingriffsbewertung und Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung sowie der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (SAP)

-        Gesamtartenliste (Pflanzen)

-        Pflanzenliste zu den gesetzlich geschützten Biotopen

-        Karte der Biotoptypen

-        Lageübersicht und Lagepläne zur Eingriffsfläche, zur Ersatzaufforstung und zur Waldumwandlung

-        Lageübersicht für Maßnahmen zum Biotopwertausgleich im FFH-Gebiet „Achmer Sand“

-        FFH-Verträglichkeitsstudie

-        Bestandserfassung der Brutvögel 2011 und 2012

-        Ermittlung des Quartierpotentials für Fledermäuse 2011 – 2012

-        Faunistische Untersuchung der Tierartengruppen Reptilien, Laufkäfer, tagfliegende Schmetterlinge und Heuschrecken 2012 – 2013

-        Schalltechnischer Bericht und Schalltechnische Beurteilung.

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung hat ausschließlich das Umweltforum Osnabrück e.V. erhebliche Bedenken gegen die 23. FNP-Änderung und den Bebauungsplan Nr. 147 erhoben. Ein wesentlicher Bestandteil der geäußerten Bedenken des Umweltforums besteht darin, dass das FFH-Gebiet „Achmer Sand“ angeblich bewusst fehlerhaft abgegrenzt wurde und das Plangebiet Teil des unzutreffend abgegrenzten FFH-Gebietes sei. Darüber hinaus sprechen aus Sicht des Umweltforums Anhaltspunkte dafür, dass das Plangebiet ebenfalls Teil eines faktischen Vogelschutzgebietes nach der Europäischen Vogelschutzrichtlinie ist. Das Umweltforum hat sowohl gegen die Genehmigung einer Ausnahme vom Biotopschutz nach § 30 BNatSchG als auch gegen den Bebauungsplan Nr. 147 Klage angedroht. Ebenfalls  hat das Umweltforum nach eigenen Angaben angeblich beim MU des Landes Niedersachsen einen Antrag gestellt, die Abgrenzung des FFH-Gebietes „Achmer Sand“ zu korrigieren, weil die Abgrenzung seiner Zeit nicht allein und ausschließlich aus fachlichen Gesichtspunkten erfolgt sei. Nach Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis Osnabrück führt der NLWKN als Fachbehörde für den Naturschutz in Niedersachsen  hinsichtlich der Abgrenzung des FFH-Gebietes „Achmer Sand“ eine fachliche Prüfung durch. Das Ergebnis der Prüfung liegt zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor. In diesem Zusammenhang liegt der Stadt Bramsche eine Mail des MU Niedersachsen vor, die den Fraktionsvorsitzenden des Stadtrates zur Kenntnis übermittelt wurde. Danach empfiehlt das MU: „Um evtl. Fehlern in den laufenden Bauleitplanverfahren vorzubeugen, sollte der Abschluss der Prüfung, ob die nördlich an das FFH-Gebiet „Achmer Sand“ angrenzenden Flächen die Qualität eines nach zu meldenden Gebiets aufweisen, abgewartet werden“. Nach Auffassung der Verwaltung ist das Meldeverfahren zu FFH-Gebieten abgeschlossen, zu sog. „Nachmeldungen“ ist in der Richtlinie 92/43 v. 21. Mai 1992 (sog. FFH-Richtlinie) nichts ausgesagt.

 

Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie den Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit, insbesondere der Stellungnahme des Umweltforums Osnabrück e.V.. Grundlage bei der Ausarbeitung der Abwägungsvorschläge waren die im Rahmen der Bauleitplanverfahren vorliegenden und in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Osnabrück erstellten Gutachten sowie der Umweltbericht mit dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag, die Spezielle Artenschutzprüfung (SAP) sowie die FFH-Verträglichkeitsstudie. Danach sind die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen insgesamt geeignet, die mit der Verwirklichung des Bebauungsplanes verursachten Eingriffe zu kompensieren.

 

Die Verwaltung schlägt vor, den Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 147 im Fachausschuss und im VA zu beraten und die Beschlussempfehlung der v.g. Ausschüsse dem Landkreis zusammen mit dem Abwägungsmaterial zur Verfügung zu stellen. Der Landkreis benötigt die städt. Abwägung zu den eingegangenen Bedenken, um über den bei der Unteren Naturschutzbehörde vorliegenden Antrag der Stadt nach § 30 BNatSchG (Inanspruchnahme gesetzlich geschützter Trockenrasen-Biotope) zu entscheiden.

 

Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfohlen, den Bebauungsplan Nr. 147 „Industriegebiet Am Flugplatz“ in der jetzt vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen, damit der Abschluss des Bauleitpanverfahrens, das bereits seit 2011 läuft, auch im Interesse der Rechtssicherheit für die von der Planung betroffene Recyclingfirma, nicht weiter verzögert wird. Aus den Unterlagen, die den Mandatsträgern vorliegen bzw. in vorhergehenden Verfahrensschritten vorgelegt wurden, ergibt sich, dass durch die Planung Flächen in Anspruch genommen werden, die für Natur und Landschaft ohne Frage eine hohe Bedeutung haben. Die Verwaltung hat erhebliche Aufwendungen betrieben, um den Zustand von Natur und Landschaft sowie den Umfang der Betroffenheit von Flora und Fauna umfänglich und über mehrere Vegetationsperioden zu ermitteln. Die Planung stellt unzweifelhaft einen Eingriff in ökologisch hochwertige Flächen dar, dem wurde allerdings sowohl durch die vorgeschaltete Alternativen- und die Standortprüfung, als auch durch die vorgeschlagenen Ausgleichsmaßnahmen Rechnung getragen. Die Beschlussempfehlung der Verwaltung erfolgt unter einer Gesamtabwägung der Belange von Natur und Landschaft, der Betroffenheit von Fauna und Flora, aber auch der betrieblichen Belange der Fa. Kohl insbesondere unter Berücksichtigung der Belange des Schutzgutes „Mensch“.

 

Die zugehörige Begründung, der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB liegen vor. Die im Rahmen der Planung erstellten Gutachten wurden den Ratsmitgliedern bereits im Rahmen der Beratungen vor der öffentlichen Auslegung zugestellt. Auf erneutes Beifügen wird verzichtet, da die Gutachten keine Änderungen erfahren haben. Lediglich die Begründungen sind überarbeitet und deshalb erneut beigefügt.

 

Anlage


Beschlussvorschlag:

 

1.    Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung / Beschlussvorschlag“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen, teilweise wörtlich übernommen, teilweise zusammengefasst wiedergegeben, sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

2.    Der Bebauungsplan Nr. 147 „Industriegebiet Am Flugplatz“ wird gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung als Satzung und zusammen mit der beigefügten Begründung samt Umweltbericht beschlossen.