Betreff
26. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ortsteil Bramsche
- Feststellungsbeschluss -
Bezugsvorlagen WP 11-16/222 und WP 11-16/463
Vorlage
WP 11-16/547
Aktenzeichen
61-20-26
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Mit der 26. Änderung des Flächennutzungsplans schafft die Stadt Bramsche innerhalb des Änderungsbereiches eine Wohnbaufläche in einem Größenumfang von 0,48 ha. Mit der Darstellung der Wohnbaufläche soll die Nachfrage nach zentral gelegenen Ein- und Zweifamilienhäusern im Stadtteil Gartenstadt bedient werden. Insgesamt kann der Siedlungsbereich entlang der Tannenstraße durch die Realisierung des Plangebietes arrondiert und eine Lücke im städtebaulichen Konzept geschlossen werden. Auch nördlich, östlich und südlich des Geltungsbereichs sind bereits bebaute Bereiche vorhanden. Die Tannenstraße ist bislang nur einseitig bebaut. An die vorgesehene Wohnbaufläche schließen sich nach Westen zum Wasserwerk hin  Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft an. Diese bilden einen Saumstreifen zur vorhandenen Waldfläche. Im rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Stadt Bramsche war der Änderungsbereich bislang als Fläche für Wald dargestellt. Der Waldausgleich und der Ausgleich zur Eingriffsregelung erfolgen auf dem Flurstück 63/1, Flur 2 in der Gemarkung Schleptrup durch Neuaufforstung einer bisher intensiv genutzten landwirtschaftlichen Fläche auf 8.387 m² mit standortgerechten heimischen Gehölzarten.

Parallel zur Flächennutzungsplanänderung wurde die 6. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Gelände zwischen Lutterdamm und Engterstraße“ durchgeführt.

 

Mit der Beschluss-Vorlage Nr. WP 11-16/222 hat der Verwaltungsausschuss am 29.11.2012 die Aufstellung zur 26. Flächennutzungsplanänderung – Ortsteil Bramsche gemäß § 3, Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 02.09.2013 durch Veröffentlichung in den „Bramscher Nachrichten“ und durch Aushang am Rathaus der Stadt Bramsche bekannt gemacht.

 

Die Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3, Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 10.09.2013 bis einschließlich 14.10.2013 durchgeführt. Am 09.09.2013 fand außerdem eine Informations- und Erörterungsversammlung im Rathaus der Stadt Bramsche statt.

 

Mit Schreiben vom 23.04.2013 bzw. E-Mail vom 26.04.2013 wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 1 BauGB Gelegenheit gegeben, sich spätestens bis zum 27. Mai 2013 zu dem Planentwurf und der Begründung, insbesondere im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, zu äußern.

 

Mit der Beschluss-Vorlage Nr. WP 11-16/463 hat der Verwaltungsausschuss in seiner Sitzung am 19.12.2013 die öffentliche Auslegung der 26. Flächennutzungsplanänderung – Ortsteil Bramsche einschließlich Begründung und Umweltbericht gemäß § 3, Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4, Abs. 2 BauGB beschlossen.

 

Nach Veröffentlichung in den „Bramscher Nachrichten“ und durch Aushang im Rathaus am 01.02.2014 wurde der Flächennutzungsplanentwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht vom 10.02.2014 bis einschließlich 10.03.2014 öffentlich ausgelegt und ins Internet eingestellt.

 

Mit Schreiben vom 04.02.2014 und E-Mail vom 20.02.2014 wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange die Gelegenheit gegeben, sich spätestens bis zum 19.03.2014 zum Planentwurf und der Begründung zu äußern. Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange.


Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfohlen, die 26. Flächennutzungsplanänderung in der vorliegenden Fassung, einschließlich der Begründung und des Umweltberichts, zu beschließen.

 

 

 

Anlage

 


Beschlussvorschlag:

 

1.    Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung / Beschlussempfehlung“ beschieden.

Die als Anlage beigefügte Abwägung ist Bestandteil des Feststellungsbeschlusses.

2.    Das gemeindliche Aufstellungsverfahren zur 26. Flächennutzungsplanänderung – Ortsteil Bramsche mit Begründung und Umweltbericht wird hiermit durch den Feststellungsbeschluss abgeschlossen.