Betreff
23. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ortsteil Achmer
- Feststellungsbeschluss
- Bezug: Vorlagen Nr. 03/WP 11-16 und Nr. 457/WP 11-16
Vorlage
WP 11-16/546
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Mit der Beschlussvorlage Nr. 03/WP 11-16 hat der Verwaltungsausschuss am 07.12.2011 die Aufstellung zur 23. Flächennutzungsplanänderung beschlossen.

 

Der Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB wurde am 07.07.2012 durch Veröffentlichung in den Bramscher Nachrichten und durch Aushang am Rathaus der Stadt Bramsche bekannt gemacht. Hierbei wurde auch auf die am 17.07.2012 durchgeführte Informations- und Erörterungsversammlung im Rathaus der Stadt Bramsche hingewiesen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB konnten die Planunterlagen bei gleichzeitiger Gelegenheit zur Stellungnahme vom 18.07.2012 bis einschließlich 20.08.2012 von jedermann öffentlich eingesehen werden.

 

Mit Schreiben bzw. E-Mail vom 02.07.2012 wurde parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB Gelegenheit gegeben, sich spätestens bis zum 07.09.2012 zu dem Planentwurf und der Begründung, insbesondere im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Die eingegangenen Anregungen und Hinweise wurden in den Bebauungsplanentwurf und in die Begründung aufgenommen.

 

Mit der Beschlussvorlage Nr. 457/WP 11-16 hat der Verwaltungsausschuss in der Sitzung vom 21.11.2013 die öffentliche Auslegung der 23. Flächennutzungsplanänderung einschließlich Begründung und Umweltbericht gem. § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 beschlossen. Nach Veröffentlichung in den Bramscher Nachrichten am 25.11.2013 durch Aushang im Rathaus und Einstellung in das Internet wurde der Bauleitplanentwurf einschließlich Begründung und Umweltbericht vom 03.12.2013 bis einschließlich 10.01.2014 im Rathaus der Stadt Bramsche öffentlich ausgelegt.

 

Mit Schreiben vom 29.11.2013 bzw. E-Mail vom 02. u. 03.12.2013 wurde den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit gegeben, sich spätestens bis zum 10.01.2014 zu dem Planentwurf und der Begründung einschließlich Umweltbericht zu äußern.

 

Wegen der ökologischen Wertigkeit und der Nähe des Plangebietes zum FFH-Gebiet „Achmer Sand“ wurden im Rahmen der Bauleitplanverfahren zur 23. FNP-Änderung und zum Bebauungsplan Nr. 147 in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Osnabrück umfangreiche Gutachten erstellt, damit die in § 1, Abs. 6, Nr. 7 aufgeführten Belange des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege angemessen Berücksichtigung finden. Auf die Ausführungen in der Vorlage WP 11-16/549 wird in diesem Zusammenhang verwiesen.

 

Für den Auslegungsbeschluss in den politischen Gremien der Stadt Bramsche sowie während der öffentlichen Auslegung gem. § 3, Abs. 2 BauGB und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4, Abs. 2 BauGB haben die vorhandenen und nachfolgend aufgeführten umweltbezogenen Informationen bzw. Fachgutachten zusammen mit den Planunterlagen zur Stellungnahme vor:

 

  • Umweltbericht einschließlich des landschaftspflegerischen Fachbeitrags mit der naturschutzrechtlichen Eingriffsbewertung und Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung sowie der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (SAP).

 

  • Gesamtartenliste (Pflanzen)

 

  • Pflanzenliste zu den gesetzlich geschützten Biotoptypen

 

  • Karte der Biotoptypen

 

  • Lageübersicht und Lagepläne zur Eingriffsfläche, zur Ersatzaufforstung und zur Waldumwandlung

 

  • Lageübersicht für Maßnahmen zum Biotopwertausgleich im FFH-Gebiet „Achmer Sand“

 

  • FFH-Verträglichkeitsstudie

 

  • Bestandserfassung der Brutvögel 2011 und 2012

 

  • Ermittlung des Quartierspotentials für Fledermäuse 2011 - 2012

 

  • Faunistische Untersuchung der Tierartengruppen Reptilien, Laufkäfer, tagfliegende Schmetterlinge und Heuschrecken 2012 und 2013

 

  • Schalltechnischer Bericht und schalltechnische Beurteilung

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung hat ausschließlich das Umweltforum Osnabrück e.V. erhebliche Bedenken gegen die 23. FNP-Änderung und den Bebauungsplan Nr. 147 erhoben. In diesem Zusammenhang wird an dieser Stelle ebenfalls auf die Ausführungen in der Vorlage WP 11-16/549 verwiesen.

 

Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange sowie den Stellungnahmen seitens der Öffentlichkeit, insbesondere der Stellungnahme des Umweltforums Osnabrück e. V.. Grundlage bei der Ausarbeitung der Abwägungsvorschläge waren die im Rahmen der Bauleitplanverfahren vorliegenden und in enger Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Osnabrück erstellten Gutachten sowie der Umweltbericht mit dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag, die Spezielle Artenschutzprüfung (SAP) sowie die FFH-Verträglichkeitsstudie. Danach sind die vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen insgesamt geeignet, die mit der Verwirklichung der Bauleitplanung verursachten Eingriffe zu kompensieren.

 

Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfohlen, die 23. Flächennutzungsplanänderung in der vorliegenden Fassung einschließlich der Begründung mit Umweltbericht zu beschließen, damit der Abschluss des Bauleitpanverfahrens, das bereits seit 2011 läuft, auch im Interesse der Erweiterungsabsichten der Recyclingfirma nicht weiter verzögert wird. Auch hier wird- um Wiederholungen zu vermeiden- auf den Inhalt der Vorlage 549 verwiesen. Dies gilt auch im Hinblick auf die Vorberatung im Fachausschuss und im VA aufgrund des Hinweises des MU an den Landkreis Osnabrück und die Stadt Bramsche.

 

Die im Rahmen der Planung erstellten Gutachten wurden den Ratsmitgliedern bereits im Rahmen der Beratungen vor der öffentlichen Auslegung zugestellt. Auf erneutes Beifügen wird verzichtet, da die Gutachten keine Änderungen erfahren haben. Lediglich die Begründungen sind überarbeitet und deshalb erneut beigefügt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und soweit abwägungsbeachtlich in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung/Beschlussempfehlung“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen, teilweise wörtlich übernommen, teilweise zusammengefasst wiedergegeben, sind Bestandteil des Feststellungsbeschlusses.

 

  1. Das gemeindliche Aufstellungsverfahren zur 23. Flächennutzungsplanänderung – Ortsteil Achmer mit Begründung und Umweltbericht wird hiermit durch den Feststellungsbeschluss abgeschlossen.