Betreff
Überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen 2012 - Unterrichtung gem. § 117 Abs. 1 NKomVG -
Vorlage
WP 11-16/520
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Im Haushaltsjahr 2012 sind im Ergebnishaushalt  63.570,93 € und im investiven  Finanzhaushalt insgesamt 4.483,15 € an über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen entstanden.

Von diesen über- und außerplanmäßigen Haushaltsmitteln entfallen auf den Ergebnishaushalt mit 35.830,52 € höhere Bewirtschaftungsaufwendungen und mit 27.740,41 € höhere Fahrzeugreparaturkosten beim Betriebshof.  Auf den investiven Finanzhaushalt  entfallen lediglich 4.483,15 € auf höhere Sanierungskosten für das städtische Mietgebäude „Vockestr. 11“.

 

Die über- und außerplanmäßigen Haushaltsmittel, die gem. § 117 Abs. 1 NKomVG noch der Unterrichtung des Rates bedürfen, sind in der Anlage zu dieser Vorlage fett gedruckt.

 

Den in der Anlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wurde gem. Ratsbeschluss über die Festsetzung von Höchstgrenzen nach § 89 Abs. 1 NGO vom 28.06.2001 zugestimmt.

 

Die Deckung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben erfolgte durch Einzeldeckung bei den Produktsachkonten mit Mehrerträgen und -einzahlungen bzw. Minderaufwendungen bzw. –auszahlungen.

 

Nach § 19 Abs. 1 u. 3 Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (neues Haushaltsrecht) sind die Haushaltsmittel eines Budgets gegenseitig deckungsfähig. Haushaltsrechtlich bilden die Haushaltsmittel eines Fachbereiches ein Budget (Teilhaushalt). Daher sind Haushaltsansatzüberschreitungen innerhalb eines Fachbereichsbudgets (Teilhaushalt) nicht genehmigungspflichtig.

 

Nachrichtlich:

Die über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen mit entsprechender Deckung innerhalb eines Teilhaushaltes und daher nicht genehmigungspflichtig, haben im Rechnungsjahr 2012 im Ergebnishaushalt bei 22 Produktsachkonten insgesamt 110.179,78 € (0,29 % der Aufwend. der Ergebnisrechnung) betragen, wovon 62.066,11 € (davon 59.728 € Entschuldungsumlage –neu-) auf das Budget 1 u. 5  (Zentrale Verwaltung), 1.436,58 € auf das Budget 2 (Ordnungswesen, Bürgerservice), 17.157,89 € auf das Budget  3 (Soziales, Bildung und Sport), insbes. Schülerunfallversicherung (11.829,15 €) und 29.519,20 € auf das Budget 4 (Stadtentwicklung, Bau und Umwelt), insbes. Kosten der Umlegung (11.693,94 €) und Unterhaltungskosten für Maschinen und Geräte (8.000 €) beim Betriebshof entfallen.

Die über-/außerplanmäßigen Auszahlungen im investiven Finanzhaushalt  mit entsprechender Deckung innerhalb eines Teilhaushaltes haben im Rechnungsjahr 2012 bei 12 Produktsachkonten insgesamt 160.922,70 € (3,4 % der Auszahlungen der Finanzrechnung)betragen, wovon 11.422,07 € auf das Budget 1, 479,36 € auf das Budget 2, 145.535,36   auf das Budget 3 (hier insbes.  Krippe KiGa Hesepe mit 133.014,70 €) und 750,00 €  auf das Budget 4  entfallen.