Sachverhalt / Begründung:
Im Haushaltsjahr 2012 sind im Ergebnishaushalt 63.570,93 € und im investiven Finanzhaushalt insgesamt 4.483,15 € an
über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen entstanden.
Von diesen über- und außerplanmäßigen Haushaltsmitteln entfallen auf den
Ergebnishaushalt mit 35.830,52 € höhere Bewirtschaftungsaufwendungen und mit
27.740,41 € höhere Fahrzeugreparaturkosten beim Betriebshof. Auf den investiven Finanzhaushalt entfallen lediglich 4.483,15 € auf höhere
Sanierungskosten für das städtische Mietgebäude „Vockestr. 11“.
Die über- und außerplanmäßigen Haushaltsmittel, die gem. § 117 Abs. 1
NKomVG noch der Unterrichtung des Rates bedürfen, sind in der Anlage zu
dieser Vorlage fett gedruckt.
Den in der Anlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen
und Auszahlungen wurde gem. Ratsbeschluss über die Festsetzung von
Höchstgrenzen nach § 89 Abs. 1 NGO vom 28.06.2001 zugestimmt.
Die Deckung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben erfolgte durch
Einzeldeckung bei den Produktsachkonten mit Mehrerträgen und -einzahlungen bzw.
Minderaufwendungen bzw. –auszahlungen.
Nach § 19 Abs. 1 u. 3 Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (neues
Haushaltsrecht) sind die Haushaltsmittel eines Budgets gegenseitig
deckungsfähig. Haushaltsrechtlich bilden die Haushaltsmittel eines Fachbereiches
ein Budget (Teilhaushalt). Daher sind Haushaltsansatzüberschreitungen innerhalb
eines Fachbereichsbudgets (Teilhaushalt) nicht genehmigungspflichtig.
Nachrichtlich:
Die über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen mit
entsprechender Deckung innerhalb eines Teilhaushaltes und daher nicht
genehmigungspflichtig, haben im Rechnungsjahr 2012 im Ergebnishaushalt bei 22
Produktsachkonten insgesamt 110.179,78 € (0,29 % der Aufwend. der
Ergebnisrechnung) betragen, wovon 62.066,11 € (davon 59.728 € Entschuldungsumlage –neu-) auf das Budget 1 u.
5 (Zentrale Verwaltung), 1.436,58
€ auf das Budget 2 (Ordnungswesen, Bürgerservice), 17.157,89 €
auf das Budget 3 (Soziales,
Bildung und Sport), insbes. Schülerunfallversicherung (11.829,15 €) und 29.519,20
€ auf das Budget 4 (Stadtentwicklung, Bau und Umwelt), insbes.
Kosten der Umlegung (11.693,94 €) und Unterhaltungskosten für Maschinen und
Geräte (8.000 €) beim Betriebshof entfallen.
Die über-/außerplanmäßigen Auszahlungen im investiven Finanzhaushalt mit entsprechender Deckung innerhalb eines
Teilhaushaltes haben im Rechnungsjahr 2012 bei 12 Produktsachkonten
insgesamt 160.922,70 € (3,4 % der Auszahlungen der Finanzrechnung)betragen,
wovon 11.422,07 € auf das Budget 1, 479,36 € auf das Budget
2, 145.535,36 € auf
das Budget 3 (hier
insbes. Krippe KiGa Hesepe mit 133.014,70 €)
und 750,00 € auf das Budget 4 entfallen.