Betreff
Widmung im Ortsteil Pente
Vorlage
WP 11-16/499
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Die Widmung dient dem Zwecke der Erschließung des neu vermessenen Flurstücks 28/3 der Flur 2, Gemarkung Pente, welches nordwestlich an die zu widmende Fläche angrenzt.

Der zu widmende Bereich wird in der Anlage kenntlich gemacht. Er beginnt an der Straße „Am Mittellandkanal“ und endet  nach ca. 35 Metern an der südlichen Grenze des Flurstücks 28/5 der Flur 2, Gemarkung Pente. Breite der zu widmenden Fläche: Ca. 5 Meter.  Durch Kaufvertrag vom 02.01.2014 befindet sich die Fläche im Eigentum der Stadt Bramsche.

 

Gemäß § 47 Abs. 1 Nds. Straßengesetz (NStrG) handelt es sich um eine Gemeindestraße, um eine Ortsstraße in einem Ortsteil, der im Zusammenhang bebaut ist.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Die zusammenhängenden Wegeflurstücke Nr. 24/1 und 28/4 der Flur 2, Gemarkung Pente, werden gem. § 6 Nds. Straßengesetz (NStrG) uneingeschränkt dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

 

Die Widmung wird mit dem Tage der Bekanntmachung wirksam.