Betreff
Annahme von Spenden und Zuwendungen
Vorlage
WP 11-16/498
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Gem. § 111 Abs. 7 der Niedersächsischen Kommunalverfassung ist die Einwerbung und Annahme sowie die Vermittlung von Zuwendungen durch die Gemeinde ausdrücklich zugelassen.

Gem. § 25a GemHKVO entscheidet über die Annahme von Spenden und Zuwendungen mit einem Wert bis 100,- Euro die Bürgermeisterin. Die Entscheidungszuständigkeit bei Spenden und Zuwendungen mit einem Wert über 100,- Euro bis höchstens 2.000,- Euro liegt beim Verwaltungsausschuss, sofern die Zuständigkeit hierzu vom Rat auf den Verwaltungsausschuss übertagen wurde. Für die Stadt Bramsche wurde dem Verwaltungsausschuss diese Befugnis entsprechend übertragen.

Für die Annahme von Spenden und Zuwendungen über 2.000,- Euro liegt die Entscheidungszuständigkeit beim Rat.   

 

Zu beachten ist auch § 25 a Abs. 3 GemHKVO. Hier lautet es:

Leistet eine Geberin oder ein Geber in einem Haushaltsjahr mehrere Zuwendungen, deren Gesamtwert die Wertgrenze 100,-  bzw. 2.000,- Euro überschreitet, so entscheidet vom Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze an das unter Zugrundelegung der Höhe des Gesamtwerts der Zuwendungen zuständige Organ über die Annahme oder Vermittlung der Zuwendungen.

 

Die bereits eingenommenen Spenden werden bis zur Entscheidung über die Annahme nur vorübergehend angenommen und werden erst nach der Zustimmung des entsprechenden Gremiums zweckentsprechend verwendet. Ferner wird den Spendern auf einen entsprechenden Antrag hin eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt.


Beschlussvorschlag:

Die im Jahr 2013 bei der Stadt Bramsche eingegangenen Spenden und Zuwendungen über 2.000,- Euro werden angenommen und dem Zuwendungszweck entsprechend verwendet.

 

Im Einzelnen handelt es sich um folgende Spenden:

 

Stadt Bramsche

  • 6.000,- Euro RWE Deutschland AG – Sachspende in Form eines Bücherschranks für den Ortsteil Lappenstuhl

 

Tuchmacher Museum

  • 5.000,- Euro Förderverein Tuchmacher Museum e.V. – Barspende für die Neugestaltung des Eingangsbereiches im Museum

 

Martinusschule

  • 7.000,- Euro Freunde und Förderer der  katholischen Grundschule – Barspende für Mobiliarbeschaffung

 

Grundschule Im Sande

  • 2.898,88 Euro Förderverein der Schule Im Sande – verschiedene Sachspenden wie Bücher, Kopfhörer, Materialboxen, Fußballtore  etc. für den Schulunterricht

 

Ferner sind bereits im Jahr 2012 von der Fa. Duni GmbH sowie vom Förderverein der Realschule mehrere Spenden eingegangen, deren Annahme einzeln der Beschlussfassung des Verwaltungsausschusses oblag. Die Zustimmung des Verwaltungsausschusses wurde auch in der Sitzung vom 17.01.2013 erteilt (Vorlagen Nr. 242).

Nicht beachtet wurde seinerzeit, dass die Gesamtsumme der Spenden jedoch über der Wertgrenze von 2.000,- Euro lag und somit der Beschlussfassung des Rates oblag.

Diese Beschlussfassung soll nunmehr nachgeholt werden.

Es handelt sich um folgende Einzelspenden:

 

2.300,- Euro  Fa. Duni – aufgeteilt wie folgt:   

1.500,- Euro Barspende an die Stadtbücherei – Projekt „Leo Lesepilot“

   800,- Euro Barspende an die Ortsfeuerwehr Achmer für den Brand- und Katastrophenschutz

 

2.573,04 Förderverein der Realschule Bramsche – aufgeteilt wie folgt:

1.085,88 Euro Sachspende – Geschirr für die Schulküche der Realschule

   247,16 Euro Sachspende – 2 Kaffeemaschinen für Schulveranstaltungen

1.240,00 Euro Sachspende – Strahler für das Forum der Realschule