Sachverhalt / Begründung:
Gem. § 111 Abs. 7 der Niedersächsischen Kommunalverfassung ist die Einwerbung und Annahme sowie die Vermittlung von Zuwendungen durch die Gemeinde ausdrücklich zugelassen.
Gem. § 25a GemHKVO entscheidet über die Annahme von Spenden und Zuwendungen mit einem Wert bis 100,- Euro die Bürgermeisterin. Die Entscheidungszuständigkeit bei Spenden und Zuwendungen mit einem Wert über 100,- Euro bis höchstens 2.000,- Euro liegt beim Verwaltungsausschuss, sofern die Zuständigkeit hierzu vom Rat auf den Verwaltungsausschuss übertagen wurde. Für die Stadt Bramsche wurde dem Verwaltungsausschuss diese Befugnis entsprechend übertragen.
Für die Annahme von
Spenden und Zuwendungen über 2.000,- Euro liegt die Entscheidungszuständigkeit
beim Rat.
Zu beachten ist auch § 25
a Abs. 3 GemHKVO. Hier lautet es:
Leistet eine Geberin oder
ein Geber in einem Haushaltsjahr mehrere Zuwendungen, deren Gesamtwert die
Wertgrenze 100,- bzw. 2.000,- Euro
überschreitet, so entscheidet vom
Zeitpunkt der Überschreitung der Wertgrenze an das unter Zugrundelegung
der Höhe des Gesamtwerts der Zuwendungen zuständige Organ über die Annahme oder
Vermittlung der Zuwendungen.
Die bereits eingenommenen Spenden werden bis zur Entscheidung über die Annahme nur vorübergehend angenommen und werden erst nach der Zustimmung des entsprechenden Gremiums zweckentsprechend verwendet. Ferner wird den Spendern auf einen entsprechenden Antrag hin eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt.
Beschlussvorschlag:
Die im Jahr 2013 bei
der Stadt Bramsche eingegangenen Spenden und Zuwendungen über 2.000,- Euro
werden angenommen und dem Zuwendungszweck entsprechend verwendet.
Im Einzelnen handelt
es sich um folgende Spenden:
Stadt Bramsche
- 6.000,- Euro RWE Deutschland AG – Sachspende in Form eines
Bücherschranks für den Ortsteil Lappenstuhl
Tuchmacher Museum
- 5.000,- Euro Förderverein Tuchmacher Museum e.V. – Barspende für die
Neugestaltung des Eingangsbereiches im Museum
Martinusschule
- 7.000,- Euro Freunde und Förderer der katholischen Grundschule – Barspende für
Mobiliarbeschaffung
Grundschule Im
Sande
- 2.898,88 Euro Förderverein der Schule Im Sande – verschiedene
Sachspenden wie Bücher, Kopfhörer, Materialboxen, Fußballtore etc. für den Schulunterricht
Ferner sind bereits
im Jahr 2012 von der Fa. Duni GmbH sowie vom Förderverein der Realschule
mehrere Spenden eingegangen, deren Annahme einzeln der Beschlussfassung des
Verwaltungsausschusses oblag. Die Zustimmung des Verwaltungsausschusses wurde
auch in der Sitzung vom 17.01.2013 erteilt (Vorlagen Nr. 242).
Nicht beachtet wurde
seinerzeit, dass die Gesamtsumme der Spenden jedoch über der Wertgrenze von
2.000,- Euro lag und somit der Beschlussfassung des Rates oblag.
Diese
Beschlussfassung soll nunmehr nachgeholt werden.
Es handelt sich um
folgende Einzelspenden:
2.300,- Euro Fa. Duni – aufgeteilt wie folgt:
1.500,- Euro Barspende an die Stadtbücherei – Projekt „Leo Lesepilot“
800,- Euro Barspende an die Ortsfeuerwehr Achmer für den Brand- und Katastrophenschutz
2.573,04 Förderverein der Realschule Bramsche – aufgeteilt wie folgt:
1.085,88 Euro Sachspende – Geschirr für die Schulküche der Realschule
247,16 Euro Sachspende – 2 Kaffeemaschinen für Schulveranstaltungen
1.240,00 Euro Sachspende – Strahler für das Forum der Realschule