Sachverhalt / Begründung:
Gem. § 111 Abs. 7 der Niedersächsischen Kommunalverfassung ist die
Einwerbung und Annahme sowie Vermittlung von Zuwendungen durch die Gemeinde
ausdrücklich zugelassen.
Gem. § 25a GemHKVO entscheidet über die die Annahme von Spenden und
Zuwendungen mit einem Wert bis 100,- Euro die Bürgermeisterin.
Die Entscheidungszuständigkeit
bei Spenden und Zuwendungen mit einem Wert über 100,- Euro bis höchstens
2.000,- Euro liegt beim Verwaltungsausschuss, sofern die Zuständigkeit hierzu
vom Rat auf den Verwaltungsausschuss übertragen wurde. Für die Stadt Bramsche
wurde die Zuständigkeit entsprechend übertragen.
Für die Annahme von Spenden und
Zuwendungen über 2.000,- Euro liegt die Entscheidungszuständigkeit beim
Rat.
Die bereits eingegangenen Spenden werden bis zur Entscheidung über die
Annahme nur vorübergehend angenommen und werden erst nach der Zustimmung des
entsprechenden Gremiums zweckentsprechend verwendet. Ferner wird den Spendern
auf entsprechenden Antrag hin eine Zuwendungsbescheinigung ausgestellt.
Beschlussvorschlag:
Die im Jahr 2013 bei
der Stadt Bramsche eingegangenen Spenden/Zuwendungen werden angenommen und dem
angegebenen Zuwendungszweck entsprechend verwendet.
Im Einzelnen handelt
es sich um folgende Spenden:
Meyerhofschule
- 200,- Euro Stadtwerke Bramsche GmbH – Barspende für Schultagebücher
Grundschule Im
Sande
- 210,- Euro Kreissparkasse Bersenbrück – Barspende für
Präventionsprogramm „Mein Körper gehört mir“
- 1.000,- Euro Kreissparkasse Bersenbrück – Barspende für Pausenspielgeräte
- 1.500,- Euro Stadtwerke Bramsche GmbH – Barspende für
Pausenspielgeräte
Ortsfeuerwehr Bramsche
- 500,- Euro Nexans Deutschland GmbH – Barspende für Materialbeschaffungen
Ortsfeuerwehr Epe
- 250,- Euro Hoffmann Hotel Consult + Betriebs GmbH – Barspende für Materialbeschaffungen
Stadtbücherei Bramsche
- 2.000,- Euro C & A Foundation – Barspende für das Projekt „Leo Lesepilot“