Betreff
Haushaltssatzung 2014
Vorlage
WP 11-16/494
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der in der Ratssitzung am 28. November 2013 eingebrachte Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2014 schließt unter Berücksichtigung der höheren Schlüsselzuweisungen im Ergebnishaushalt bei den ordentlichen Erträgen mit 40.749.500 € und den ordentlichen Aufwendungen mit 42.142.300 € unausgeglichen ab.

Hiernach beträgt der planmäßige Fehlbedarf des Haushaltsplanes für 2014 noch 1.392.800 €.

Haushaltsrechtlich gilt der unausgeglichene Haushaltsplan 2014 nach § 110 Abs. 5 NKomVG als ausgeglichen, weil entsprechende Überschussrücklagen aus Vorjahren (rd. 4,1 Mio. €) vorhanden sind. 

Der Finanzhaushalt schließt bei den Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (auch unter Berücksichtigung der höheren Schlüsselzuweisungen) mit 38.744.400 € und den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 38.426.800 € ab.

Der Finanzierungssaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt hiernach  317.600 €.  Die laufenden Einnahmen des Finanzhaushaltes 2014 reichen somit aus, um alle laufenden Auszahlungen zu finanzieren.

Für die Finanzierung der ordentlichen Tilgungsbeträge für 2014 in Höhe von 1.793.000 € stehen planmäßig lediglich 317.600 € zur Verfügung. Der fehlende Betrag von 1.475.400 € wäre erforderlichenfalls über Liquiditätskredite zu finanzieren.

 

Die Einzahlungen für Investitionstätigkeiten betragen 2.657.500 € und die Auszahlungen für Investitionstätigkeit sind mit 5.339.500 € veranschlagt.

Die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeiten (Kredite) betragen 2.682.000 € und die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeiten (Tilgungen) betragen 1.793.000 €.

Zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen 2014 von insgesamt rd. 5,3 Mio. €  wird somit planmäßig eine Kreditaufnahme von 2.657.500 € erforderlich.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beläuft sich auf 3.123.000 €

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde mit 6,0 Mio. € angesetzt.

Die Hebesätze bei den Grundsteuern (Grundsteuer A = 330 v. H., Grundsteuer B = 340 v. H.) und bei der Gewerbesteuer (360 v. H.) blieben nach der Erhöhung in 2011 unverändert.

 

In den Erläuterungen und Übersichten, die dem Haushaltsplan-Entwurf 2014  beigefügt wurden, sind in der Anlage 1, Seiten 1 – 9 die wesentlichen Inhalte des Ergebnis- und Finanzhaushaltes dargestellt. Nachgereicht wurde eine Übersicht der Investitionen in Schulen, Kindergärten und Sportstätten von 2002 bis 2014.

Alle gleichartigen Erträge und Aufwendungen des Gesamtergebnishaushaltes sind zusammengefasst bzw. einzeln der Anlage 4 zu entnehmen. Dasselbe gilt für alle Einzahlungen und Auszahlungen für den Gesamtfinanzhaushalt in der Anlage 5.

Die Anlage 7 beinhaltet die baulichen Unterhaltungsmaßnahmen und die Investitionen an und in den städtischen Gebäuden.

Die Anlage 8 beinhaltet das fortgeschriebene Investitionsprogramm für den Finanzplanungszeitraum 2013 bis 2017 sowohl mit den Einzelmaßnahmen als auch nach Produktbereichen.

 

Die Empfehlungen der Ortsräte, der Fachausschüsse sowie weitere Veränderungen bzw. Ergänzungen, die sich seit Einbringung des Haushaltes 2014 ergeben haben, werden nachgereicht bzw. in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal am 30.01.2014 vorgelegt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haushaltsplan mit seinen Teilhaushalten und Einzelfestsetzungen für das Haushaltsjahr 2014 und die fortgeschriebene Finanzplanung für den Finanzplanungszeitraum 2015 bis 2017 werden angenommen und die Haushaltssatzung (siehe Anlage „Haushaltssatzung“), zuzüglich der nachgereichten Veränderungslisten zum Haushaltsplan-Entwurf 2014, erlassen.