Sachverhalt / Begründung:
Der in der
Ratssitzung am 28. November 2013 eingebrachte Entwurf des Haushaltsplanes für
das Haushaltsjahr 2014 schließt unter Berücksichtigung der höheren
Schlüsselzuweisungen im Ergebnishaushalt bei den ordentlichen Erträgen
mit 40.749.500 € und den ordentlichen Aufwendungen mit 42.142.300 €
unausgeglichen ab.
Hiernach beträgt
der planmäßige Fehlbedarf des Haushaltsplanes für 2014 noch 1.392.800 €.
Haushaltsrechtlich
gilt der unausgeglichene Haushaltsplan 2014 nach § 110 Abs. 5 NKomVG als
ausgeglichen, weil entsprechende Überschussrücklagen aus Vorjahren (rd. 4,1
Mio. €) vorhanden sind.
Der Finanzhaushalt
schließt bei den Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit (auch unter
Berücksichtigung der höheren Schlüsselzuweisungen) mit 38.744.400 € und den
Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 38.426.800 € ab.
Der
Finanzierungssaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt hiernach 317.600 €.
Die laufenden Einnahmen des Finanzhaushaltes 2014 reichen somit aus, um
alle laufenden Auszahlungen zu finanzieren.
Für die
Finanzierung der ordentlichen Tilgungsbeträge für 2014 in Höhe von 1.793.000 €
stehen planmäßig lediglich 317.600 € zur Verfügung. Der fehlende Betrag von
1.475.400 € wäre erforderlichenfalls über Liquiditätskredite zu finanzieren.
Die Einzahlungen
für Investitionstätigkeiten betragen 2.657.500 € und die Auszahlungen für
Investitionstätigkeit sind mit 5.339.500 € veranschlagt.
Die Einzahlungen
für Finanzierungstätigkeiten (Kredite) betragen 2.682.000 € und die
Auszahlungen für Finanzierungstätigkeiten (Tilgungen) betragen 1.793.000 €.
Zur Finanzierung
der Investitionsmaßnahmen 2014 von insgesamt rd. 5,3 Mio. € wird somit planmäßig eine Kreditaufnahme von
2.657.500 € erforderlich.
Der Gesamtbetrag
der Verpflichtungsermächtigungen beläuft sich auf 3.123.000 €
Der Höchstbetrag
der Kassenkredite wurde mit 6,0 Mio. € angesetzt.
Die Hebesätze bei
den Grundsteuern (Grundsteuer A = 330 v. H., Grundsteuer B = 340 v. H.) und bei
der Gewerbesteuer (360 v. H.) blieben nach der Erhöhung in 2011 unverändert.
In den Erläuterungen
und Übersichten, die dem Haushaltsplan-Entwurf 2014 beigefügt wurden, sind in der Anlage 1,
Seiten 1 – 9 die wesentlichen Inhalte des Ergebnis- und Finanzhaushaltes
dargestellt. Nachgereicht wurde eine Übersicht der Investitionen in Schulen,
Kindergärten und Sportstätten von 2002 bis 2014.
Alle gleichartigen
Erträge und Aufwendungen des Gesamtergebnishaushaltes sind
zusammengefasst bzw. einzeln der Anlage 4 zu entnehmen. Dasselbe gilt
für alle Einzahlungen und Auszahlungen für den Gesamtfinanzhaushalt in
der Anlage 5.
Die Anlage 7
beinhaltet die baulichen Unterhaltungsmaßnahmen und die Investitionen an und in
den städtischen Gebäuden.
Die Anlage 8
beinhaltet das fortgeschriebene Investitionsprogramm für den Finanzplanungszeitraum
2013 bis 2017 sowohl mit den Einzelmaßnahmen als auch nach Produktbereichen.
Die Empfehlungen
der Ortsräte, der Fachausschüsse sowie weitere Veränderungen bzw. Ergänzungen,
die sich seit Einbringung des Haushaltes 2014 ergeben haben, werden
nachgereicht bzw. in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und
Personal am 30.01.2014 vorgelegt.
Beschlussvorschlag:
Der Haushaltsplan
mit seinen Teilhaushalten und Einzelfestsetzungen für das Haushaltsjahr 2014
und die fortgeschriebene Finanzplanung für den Finanzplanungszeitraum 2015 bis
2017 werden angenommen und die Haushaltssatzung (siehe Anlage
„Haushaltssatzung“), zuzüglich der nachgereichten Veränderungslisten zum
Haushaltsplan-Entwurf 2014, erlassen.