Sachverhalt / Begründung:
Mit Schreiben vom 17.12.2013 an die
Bürgermeisterin hat Herr Herbert Bockstiegel mitgeteilt, dass er sein Mandat im
Ortsrat Schleptrup aus persönlichen Gründen niederlegt. Damit endet sein
Ortsratsmandat im Ortsrat Schleptrup.
Nach § 52 Abs. 2 des Nieders.
Kommunalverfassungsgesetzes hat der Ortsrat das Vorliegen der gesetzlichen
Voraussetzungen des Sitzverlustes zu Beginn seiner nächsten Sitzung durch
Beschluss festzustellen. Dem betroffenen Ortsratsmitglied ist Gelegenheit zur
Stellungnahme zu geben. Das Mandat endet mit diesem Beschluss.
Mit dem Ausscheiden des Ortsratsmitglieds
Herrn Herbert Bockstiegel rückt Herr Karl Ernst Bartke, Hinterm Berge 13, 49565
Bramsche, als Ersatzperson nach.
Beschlussvorschlag:
Es wird festgestellt, dass die Mitgliedschaft
des Ortsratsmitglieds Herrn Herbert Bockstiegel durch Anzeige des Verzichts
nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz, beendet ist.