Betreff
Antrag des Ortsrates Lappenstuhl auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 129 "Zwischen Parkstraße u. Basterpohl" bezügl. Wegzug der Fa. FIEGE Logistik Stiftung + Co. KG, Bereich FIEGE Tec
Vorlage
WP 11-16/472
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der Ortsrat Lappenstuhl hat in seiner Sitzung am 24.10.2013 beschlossen, einen Antrag an die  Verwaltung auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 129 „ Zwischen Parkstraße und Basterpohl hinsichtlich des Ausschlusses von ausnahmsweise zulässigen Nutzungen im Gewerbegebiet zu stellen. Ferner soll geprüft werden, ob eine Umwandlung des Gewerbegebietes in ein Wohngebiet möglich wäre.

 

Die Fa. FIEGE Logistik Stiftung & Co. KG, Bereich FIEGE Tec, wird Anfang 2014 den Niederlassungsbereich in Lappenstuhl aufgeben. Vom Ortsrat Lappenstuhl wird befürchtet, dass eine Umnutzung des Geländes hinsichtlich kirchlicher und sozialer Zwecke stattfinden könnte. Im unmittelbar angrenzenden Gewerbegebiet innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 93 „Gewerbegebiet Lappenstuhl“ hat eine ähnliche Umnutzung vor Jahren stattgefunden. Aus diesen Gründen wurde im Jahr 2010 der Bebauungsplan Nr. 93 „Gewerbegebiet Lappenstuhl“ dahingehend geändert, dass zukünftig innerhalb des Bebauungsplanes Nr. 93 die ausnahmsweise zugelassene Nutzung von kirchlichen, kulturellen, sozialen und gesundheitlichen Zwecken dienenden Anlagen ausgeschlossen ist.

 

Der Verwaltung liegen für das Grundstück, der Fa. FIEGE Logistik Stiftung & Co. KG, Bereich FIEGE Tec,  zur Zeit keine Hinweise auf eine Nutzung für kirchliche Zwecke vor. Aufgrund des vorhandenen Gebäudebestandes ist davon auszugehen, dass das Grundstück weiterhin entsprechend den Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes gewerblich genutzt wird. Erschließungsprobleme wie im nördlichen Bereich wären für diese Flächen auch nicht zu befürchten.

 

Eine vollständige Umwandlung des Gewerbegebietes in ein Allgemeines Wohngebiet ist nicht zu empfehlen, weil durch diese Ausweisung eine neue Gemengelage mit heranrückender Wohnbebauung geschaffen würde. Zusätzliche Konflikte hinsichtlich Immissionen wären die Folge.

 

Aus den vorgenannten Gründen wird von der Verwaltung empfohlen, dem Antrag des Ortsrates Lappenstuhl auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 129 “Zwischen Parkstraße und Basterpohl“ nicht zu folgen.


Beschlussvorschlag:

 

Dem Antrag des Ortsrates Lappenstuhl auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 129 „Zwischen Parkstraße und Basterpohl“ wird nicht entsprochen.