Betreff
Widmung im Ortsteil Bramsche, Vördener Damm
Vorlage
WP 11-16/467
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Das zu widmende Straßenteilstück, in der Anlage kenntlich gemacht, liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 107 „Vördener Damm“, der am 15.12.2000 rechtsverbindlich geworden ist.

Der Bebauungsplan weist das Straßenstück als verkehrsberuhigten Bereich aus. Der Hauptstraßenzug ist bereits gewidmet, nach Ablauf der Frist für Mängelansprüche und erfolgter Gewährleistungsabnahme ist dieses Straßenteilstück entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes zu widmen.

 

Die Einstufung der Straße erfolgt nach § 47 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetztes (NStrG) als Gemeindestraße, als Ortsstraße in einem ausgewiesenen Baugebiet.


Beschlussvorschlag:

 

Das Straßenteilstück des Vördener Damms mit der Flurstücksbezeichnung 37/13 der Flur 2, Gemarkung Bramsche, das vom Hauptstrassenzug in nordwestlicher Richtung abzweigt und als Sackgasse endet, wird gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes dem öffentlichen Verkehr als verkehrsberuhigter Bereich gewidmet. Die Widmung wird mit dem Tage der Bekanntmachung wirksam.