Sachverhalt / Begründung:
Mit Schreiben vom 11.11.13 an die Bürgermeisterin
hat Herr Ralf Bergander mitgeteilt, dass er sein Mandat im Rat der Stadt
Bramsche aus persönlichen Gründen niederlegt. Damit endet sein Mandat im Rat
der Stadt Bramsche.
Nach § 52 Abs. 2 des Nieders. Kommunalverfassungsgesetztes
hat der Rat das Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen des Sitzverlustes zu
Beginn seiner nächsten Sitzung durch Beschluss festzustellen. Dem betroffenen Ratsmitglied
ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Das Mandat endet mit diesem
Beschluss.
Mit dem Ausscheiden des Ratsmitglieds Herr
Ralf Bergander rückt Herr Peter Furmanek, Schleptruper Kirchweg 17, 49565
Bramsche, als Ersatzperson nach.
Derzeit ist Peter Furmanek Mitglied im
Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt.
Er wurde als sogenannter „Bürgervertreter“ im
Sinne des § 71 VII NKomVG in der Ratssitzung vom 10.11.2011 benannt.
Da nur Personen die nicht Mitglied des Rates
sind, als „Bürgervertreter“ für einen Ausschuss benannt werden können endet
diese Funktion für Herrn Furmanek mit Annahme dieses Feststellungsbeschlusses.
Beschlussvorschlag:
Es wird festgestellt, dass die Mitgliedschaft
des Ratsmitglieds Herrn Ralf Bergander durch Anzeige des Verzichts nach § 52
Abs. 1 Nr. 1 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz beendet ist.