Sachverhalt:

Hintergrund für die Änderungsplanung sind Erweiterungsabsichten der im Industriegebiet Achmer (Bebauungsplan Nr. 18 „Gewerbegebiet beiderseits des Kanals“) ansässigen Firma Kohl, welche zur Sicherung ihres Betriebsstandortes diesen für eine Umstrukturierung und Optimierung erweitern möchten. Die Fa. Kohl möchte Teile ihrer Logistik auf nahe gelegene Flächen auslagern. Für die vor diesem Hintergrund erforderliche Bereitstellung von Erweiterungsflächen wurden mögliche Standortalternativen in Betracht gezogen. Geeignete Alternativstandorte abseits des Plangebietes, also der unmittelbar angrenzenden Fläche südlich der Straße „Am Flugplatz“, konnten aufgrund verschiedener Restriktionen jedoch nicht ausgemacht werden. Die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Bramsche im Ortsteil Achmer ist daher Voraussetzung zur Schaffung von Planungsrecht für die benötigte Erweiterungsfläche.

Vorgesehen ist eine Ausweisung des Plangebietes als Gewerbliche Baufläche (G) und eine parallele Ausweisung als Industriegebiet (GI) im Bebauungsplan Nr. 147 „Industriegebiet Am Flugplatz“. Zur landschaftsgerechten Abgrenzung der Erweiterungsfläche hin zu angrenzenden ökologisch hochwertigen Bereichen sieht der Bebauungsplanentwurf eine Eingrünung durch einen 10 m breiten Pflanzstreifen vor. An der östlich angrenzenden Bahnstrecke gelegen ist zudem eine ca. 0,7 ha große Teilfläche als Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft festgesetzt.

Die FFH-Verträglichkeit, artenschutzrechtliche Belange, naturschutzrechtliche Kompensationserfordernisse sowie Lärmschutzerfordernisse wurden eingehend geprüft und sind in der Planung berücksichtigt. Details hierzu sind dem Umweltbericht zu entnehmen.

Der Geltungsbereich der 23. Flächennutzungsplanänderung und des Bebauungsplanes Nr. 147 ist identisch und kann dem beigefügten Übersichtsplan entnommen werden. Abweichend von dem im Aufstellungsbeschluss vorgesehenen Geltungsbereich für die 23. Änderung des Flächennutzungsplanes und den Bebauungsplan 147 wurde der Geltungsbereich im Westen geringfügig verkürzt, um die dort gelegene, beschrankte Zufahrt auf den ehemaligen Truppenübungsplatz zu erhalten. Das Plangebiet verläuft westlich der beschrankten Zufahrt in einer Tiefe von 100 Meter südlich entlang der Straße „Am Flugplatz“ und umfasst eine Fläche von ca. 5,7 ha. In ca. 130 Meter Entfernung von der südlichen Grenze des Geltungsbereiches befindet sich das FFH-Gebiet Nr. 238 „Achmer Sand“.

 

Mit der Beschluss-Vorlage Nr. 030/WP 11-16 hat der Verwaltungsausschuss am 07.12.2011 die Aufstellung zur 23. Flächennutzungsplanänderung beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 (1) BauGB wurde am 07.07.2012 durch Veröffentlichung in den „Bramscher Nachrichten“ und durch Aushang am Rathaus der Stadt Bramsche bekannt gemacht. Hier wurde auch auf die am 17.07.2012 durchgeführte Informations- und Erörterungsversammlung im Rathaus der Stadt Bramsche hingewiesen. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 (1) BauGB konnten die Planunterlagen bei gleichzeitiger Gelegenheit zur Stellungnahme vom 18.07.2012 bis einschließlich 20.08.2012 von jedermann öffentlich eingesehen werden. Mit Schreiben 02.07.2012 wurde parallel zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB Gelegenheit gegeben, sich spätestens bis zum 07.09.2012 zu dem Planentwurf und der Begründung, insbesondere im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung, zu äußern. Die eingegangenen Anregungen und Hinweise wurden in den Bebauungsplan und in die Begründung aufgenommen.

Auf die Begründung, den Umweltbericht und die vorliegenden Gutachten zum Planentwurf wird verwiesen.

Es wird empfohlen, den Entwurf zur 23. Flächennutzungsplanänderung, den Entwurf der Begründung und sowie den Umweltbericht in der vorliegenden Fassung anzunehmen und die öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB sowie die parallele Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend des Beschlussvorschlages zu beschließen.

Der Beschlussvorschlag berücksichtigt ein aktuelles Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes (BverWG 4 CN 3.12 v. 18.07.2013). Mit dem Urteil wurden Anforderungen an eine öffentliche Bekanntmachung der Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB hinsichtlich der mitzuteilenden verfügbaren umweltbezogenen Informationen klargestellt. Demgemäß ist für eine rechtssichere Planung ein stichwortartiger, aber im Sinne der vom Gesetzgeber beabsichtigten Anstoßwirkung entlang der vorliegenden Stellungnahmen und Unterlagen vollständiger und ausreichend differenzierter Überblick über die für die Planung relevanten Umweltbelange zum Zeitpunkte der Auslegung zu bekannt zu machen, da dies laut Urteil geeignet sei, den interessierten Bürger zur Beteiligung zu ermuntern (vgl. BverWG 4 CN 3.12 v. 18.07.2013). Ein entsprechender Überblick und die notwendigen Angaben über die umweltbezogenen Informationen soll daher bei  der Bekanntmachung der Auslegung gegeben werden.

 


 

 

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Entwurf zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes, der Entwurf zur Begründung sowie der Umweltbericht werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

  1. Der Entwurf zur 23. Änderung des Flächennutzungsplanes, der Entwurf zur Begründung sowie der Umweltbericht werden gemäß § 3, Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt. Auf die Möglichkeit der Einsichtnahme aller relevanten und verfügbaren,  im Umweltbericht zusammengefassten umweltbezogenen Informationen zur Planung wird explizit hingewiesen.

 

  1. Bestandteil dieser Auslegung sind ebenso alle für die Planung, die im Rahmen der Auslegung eingesehen werden können.

 

  1. Gemäß § 4 a, Abs. 2 BauGB wird die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gleichzeitig mit der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen gem. § 3, Abs. 2 BauGB durchgeführt.