Sachverhalt / Begründung:
Die Hauptverwaltungsbeamtin bzw. der Hauptverwaltungsbeamte wird gemäß §
80 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) von den Bürgerinnen und
Bürgern nach den Vorschriften des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG)
über die Direktwahl gewählt. Die Wahl hat innerhalb von sechs Monaten vor dem
Ablauf der Amtszeit der bisherigen Amtsinhaberin oder des bisherigen
Amtsinhabers stattzufinden.
Die Wahl findet nach § 45 b NKWG an einem Sonntag in der Zeit von 08.00 bis
18.00 Uhr statt. Die Vertretung bestimmt den Wahltag.
Die Stadtverwaltung hatte aus pragmatischen Erwägungen bereits im Vorfeld den
25. Mai 2014 als Wahltermin vorgeschlagen, da die gleichzeitige Durchführung
der Direktwahl mit der Europawahl Organisationsaufwand und Kosten senkt. Nach
bisherigem Kenntnisstand verfahren die Kommunen im Landkreis Osnabrück
identisch.
Sollte eine Stichwahl erforderlich werden, so wäre diese am zweiten Sonntag
nach der Wahl am 08. Juni 2014 durchzuführen (§ 45 b Abs. 3 S. 1 NKWG). Der
Termin der Stichwahl würde auf einen Pfingstsonntag fallen.
In diesem
Zusammenhang stellte sich die Frage, ob eine Verschiebung der Stichwahl gem. §
45 b Abs. 3 S. 2 NKWG aufgrund von besonderen Umständen möglich ist.
Alternativ wäre es
möglich am 25.05.14 die Stichwahl durchzuführen.
Der Wahltag wäre
entsprechend zwei Wochen vorher am 11.05.2014.
Auf Nachfrage des Landkreises Osnabrück und der Samtgemeinde Fürstenau
teilte die Geschäftsstelle der Landeswahlleiterin mit, dass eine Verschiebung
aufgrund von besonderen Umständen denkbar sei. Der Europawahltermin wurde
bereits aufgrund des Zusammenfalls mit dem Pfingstwochenende vom 08. Juni 2014
auf den 25. Mai 2014 vorgezogen.
Laut der Landeswahlleiterin sei schon allein diese Tatsache ein Beleg
dafür, dass eine Verschiebung der Stichwahl aufgrund des gesetzlichen Feiertags
ebenfalls angezeigt sei.
Daher ist es empfehlenswert, den Stichwahltermin um eine Woche auf den 15. Juni 2014 zu verschieben.
Beschlussvorschlag:
Die Vertretung bestimmt gem. § 45 b Abs. 2 Niedersächsisches
Kommunalwahlgesetz (NKWG) den 25. Mai 2014 als Termin für die Direktwahl der
Hauptverwaltungsbeamtin bzw. des Hauptverwaltungsbeamten der Stadt Bramsche.
Der Termin für eine möglicherweise notwendig werdende Stichwahl wird auf den
15. Juni 2014 bestimmt.