Betreff
Brandschutzbedarfsplan der Stadt Bramsche
Vorlage
WP 11-16/451
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Gemäß § 2 Abs. 1 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistung der Feuerwehr (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) obliegt den Gemeinden der abwehrende Brandschutz und die Hilfeleistung in ihrem Gebiet. Zur Erfüllung dieser Aufgaben haben sie eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten, zu unterhalten und einzusetzen.

Dazu haben sie insbesondere

  1. die erforderlichen Anlagen, Mittel, einschließlich Sonderlöschmittel, und Geräte bereitzuhalten,
  2. für eine Grundversorgung mit Löschwasser zu sorgen,
  3. für die Aus- und Fortbildung der Angehörigen ihrer Feuerwehr zu sorgen und
  4. Alarm- und Einsatzpläne aufzustellen und fortzuschreiben sowie Alarmübungen durchzuführen.

Sie können dazu eine Feuerwehrbedarfsplanung aufstellen.

 

Der Brandschutzbedarfsplan, dessen Aufstellung nach dem NBrandSchG in Niedersachsen nicht zwingend vorgeschrieben ist,  beinhaltet zunächst eine Dokumentation der für den Brandschutz wesentlichen örtlichen Verhältnisse, wie vorhandene Gefährdungspotentiale, personelle und technische Ausstattung der Feuerwehr, Zustand der Feuerwehrhäuser etc. Weiterhin stellt er den künftigen Bedarf für den Brandschutz fest und enthält Vorschläge für die Ausstattung und die weitere Entwicklung der Feuerwehr. Der Brandschutzbedarfsplan soll in mehrjährigen Zeitabständen, in der Regel alle fünf Jahre, fortgeschrieben werden.

 

Am 30. September 2010 hat der Verwaltungsausschuss beschlossen, die Firma forplan Dr. Schmiedel GmbH, Heerstr. 137 a, 53111 Bonn, mit der Erstellung eines Brandschutzbedarfsplans für die Stadt Bramsche zu beauftragen. Der Auftrag wurde dann am 01. Oktober 2010 erteilt.

 

Seitens der Firma forplan wurde Herr Dr. Ing. Holger de Vries mit der Erstellung des Brandschutzbedarfsplans für die Stadt Bramsche betraut. Mit Herrn Dr. Ing. de Vries, den Funktionsträgern der Freiwilligen Feuerwehr Bramsche und dem Fachbereich 2, wurden dann Gespräche geführt, die Feuerwehrhäuser in Augenschein genommen, die erforderlichen Daten erhoben und abgeglichen, bevor eine Entwurfsfassung des Brandschutzbedarfsplans vorgelegt und im Ausschuss für Feuerwehr und Ordnung in seiner Sitzung am 05. November 2012 vorgestellt werden konnte. Die jetzt vorliegende weiterentwickelte, überarbeitete und aktualisierte Fassung stellt zum gegenwärtigen Zeitpunkt den Abschluss der Planung dar. 

 

Der Brandschutzbedarfsplan soll als Grundlage für die weitere Feuerwehrbedarfsplanung in der Stadt Bramsche dienen. Er stellt eine aktuelle Bestandsaufnahme dar und spricht Empfehlungen für weitere Planungen aus. Über die Umsetzung konkreter Maßnahmen muss dann jeweils im Rahmen der Haushaltsplanberatungen der nächsten Haushaltsjahre beraten und entschieden werden.

 

In der Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Ordnung wird Herr Dr. de Vries, Firma forplan Dr. Schmiedel GmbH, den Brandschutzbedarfsplan nochmals abschließend erläutern und auf vorgenommene Änderungen, gegenüber der Entwurfsfassung des Brandschutzbedarfsplans vom 02. November 2012, der den Ausschussmitgliedern als PDF-Datei vorliegt, eingehen, soweit diese nicht nur redaktioneller Art sind.

 

Den Mitgliedern des Ausschusses für Feuerwehr und Ordnung wird in der Sitzung eine Ausfertigung des Brandschutzbedarfsplans in Papierform ausgehändigt werden.

 

Im Hinblick auf den Umfang des Planes von mehr als 300 Seiten werden die Fraktionen um Mitteilung gebeten, wie viel Ausfertigungen des Brandschutzbedarfsplans in Papierform sie benötigen. Darüber hinaus können Ausfertigungen im PDF-Dateiformat auch direkt per Email bei Herrn Bettenbrock angefordert werden.

 


Beschlussvorschlag:

Der Verwaltungsausschuss nimmt den Brandschutzbedarfsplan für die Stadt Bramsche zur Kenntnis.