Sachverhalt / Begründung:
Die Beratungs- und Prüfungsgesellschaft
BPGmbH, Münster, prüfte den Jahresabschluss 2012 des
Abwasserbeseitigungsbetriebes der Stadt Bramsche. Der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk wurde am 06. September 2013 durch die BPGmbH erteilt. Als
Anlage überreichen wir Ihnen Auszüge (Aufgliederung und Erläuterungen der
wesentlichen Posten des Jahresabschlusses) aus dem von der BPGmbh aufgestellten
Prüfungsbericht 2012 und eine Übersicht über die Investitionen für das
Wirtschaftsjahr 2012.
Für das abgeschlossene Wirtschaftsjahr 2012 wurde eine
Gebührennachkalkulation durchgeführt. Durch diese Nachkalkulation werden die
jeweiligen Über- bzw. Unterdeckungen der Teilbereiche festgestellt. Teilbereiche bedeutet in diesem
Zusammenhang im ersten Schritt die Trennung zwischen Niederschlagswasserbeseitigung
und Schmutzwasserbeseitigung. Innerhalb der Niederschlagswasserbeseitigung wird
zwischen Grundstücksentwässerung und Straßenentwässerung differenziert. Der
Teilbereich Schmutzwasserbeseitigung gliedert sich weiter in die
Gebührenbestandteile für normal verschmutztes Abwasser, sowie für die Gebühren
für Starkverschmutzer, für Hauskläranlagen und für abflusslose Gruben.
Die so ermittelten Beträge werden dann fristgerecht
(in den gesetzlich vorgeschriebenen Zeiträumen nach dem NKAG-Niedersächsisches
Kommunalabgabengesetz) bei der Gebührenplanung des jeweiligen Wirtschaftsjahres
angesetzt.
Unter Einbeziehung des Ergebnisses der durchgeführten
Nachkalkulation ergibt sich für das Wirtschaftsjahr 2012 noch ein
handelsrechtlicher Jahresüberschuss von
180.154,47 €. Dieses Ergebnis ermöglicht es, dass neben der Abführung
von 88.000,00 € an den Haushalt der Stadt Bramsche auch 92.154,47 € in die
allgemeine Rücklage eingestellt werden können.
Die Wirtschaftsprüfer werden im Betriebsausschuss den
Jahresabschluss 2012 noch mündlich erläutern.
Beschlussvorschlag:
Der Jahresabschluss 2012 (einschließlich Anhang) des
Abwasserbeseitigungsbetriebes der Stadt Bramsche wird festgestellt. Die Bilanz
schließt auf Aktiv- und Passivseite mit einem Betrag von jeweils 21.652.759,87
€.
Vom Jahresgewinn in Höhe von 180.154,47 € wird als Eigenkapitalverzinsung
ein Betrag von 88.000,00 € an die Stadt Bramsche ausgeschüttet. Der Restbetrag
von 92.154,47 € soll der allgemeinen
Rücklage zugeführt werden.