Betreff
Widmung im Ortsteil Bramsche
Vorlage
WP 11-16/429
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

 

Die Lage des Weges ist aus der Anlage ersichtlich. Er stellt eine fußläufige Verbindung zwischen der Hemker Straße und der Brucknerstraße dar. Er wird im 2. Änderungsplan zum Bebauungsplan Nr. 8 „Hemker Straße/Beethovenstraße“ als Fußweg ausgewiesen, ist längst fertiggestellt, wurde jedoch bislang nicht gewidmet.

 

Die Widmung richtet sich nach § 2 (1) und § 6 NStrG in Verbindung mit § 47 (1) NStrG, die Einstufung erfolgt als Gemeindestraße, als Ortsstraße innerhalb eines Baugebietes, mit einer Widmungsbeschränkung als Fußweg.


Beschlussvorschlag:

 

Das Wegeflurstück Nr. 245 der Flur 9, Gemarkung Bramsche, wird als Fußweg gewidmet.