Betreff
Fortschreibung des regionalen Raumordnungsprogrammes 2004 (RROP) für den Landkreis Osnabrück - Teilbereich Energie 2013
- Erneute Beteiligung zum 2. Entwurf
Bezug: Vorlage Nr. WP 11-16/320
Vorlage
WP 11-16/424
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Der Landkreis Osnabrück hat den Entwurf zur Fortschreibung seines Regionalen Raumordnungsprogramms 2004 (RROP) für den Landkreis Osnabrück – Teilbereich Energie 2013 auf der Grundlage der Ergebnisse des Beteiligungsverfahrens insbesondere aufgrund neu hinzugekommener oder weggefallener Vorganggebiete für Windenergienutzung soweit geändert, dass ein erneutes Beteiligungsverfahren erforderlich wird. Der überarbeitete zweite Entwurf des RROP - Teilbereich Energie 2013 sowie der überarbeitete Umweltbericht liegt in der Zeit vom 09.08.2013 bis zum 10.09.2013 erneut öffentlich aus. Er liegt der Stadt Bramsche im Rahmen der Trägerbeteiligung zur erneuten Stellungnahme vor.

 

Gem. § 3 Abs. 6 NROG besteht nur im Hinblick auf die geänderten Teile eine sachlich beschränkte Stellungnahmemöglichkeit. Der Landkreis weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass Stellungnahmen zu anderen nicht geänderten Teilen des Planentwurfes im weiteren Verfahren nach § 5 Abs. 7 NROG unberücksichtigt bleiben können.

 

Für die Stadt Bramsche ergeben sich nach der überarbeiteten Entwurfsfassung folgende Änderungen:

 

Im überarbeiteten zweiten Entwurf zum RROP wird die im ersten Entwurf vorgesehene Erweiterung des Vorranggebietes Nr. 20 „Ueffelner Aue“ (Windpark Balkum und Thiene) südlich der Ueffelner Aue in den Gemarkungen Balkum und Hesepe entsprechend der Stellungnahme der Stadt Bramsche vom 02.04.2013 gestrichen. Der Schutzstreifen im Umkreis von 300 m um eine aufgegebene Hofstelle wird nunmehr im zweiten Entwurf entsprechend dieser Stellungnahme als Vorranggebiet für Windenergienutzung aufgenommen. Diese Erweiterung wird begrüßt, da die Wohnnutzung auf der früheren Hofstelle  bereits mit der Realisierung des Windparks Balkum aufgegeben wurde.

 

Gleichzeitig wird das Vorranggebiet Nr. 20 im östlichen Bereich nördlich des ehemaligen Flugplatzes Hesepe, der als Vorranggebiet für Natur und Landschaft dargestellt ist, um ca. 6,5 ha erweitert. Die Erweiterung liegt unter der vom Landkreis festgelegten Mindestfläche je Windkraftanlage von 7 ha. Insgesamt wird das Vorranggebiet Nr. 20 „Ueffelner Aue“ von 58 ha auf 37 ha verkleinert. Seitens der Verwaltung wird – unbeachtet der erfolgten Verkleinerung - empfohlen, einer Erweiterung im östlichen Teilbereich nördlich des ehemaligen Flugplatzes Hesepe insbesondere unter Berücksichtigung des angrenzenden Vorranggebietes für Natur und Landschaft und der damit erforderlichen weitergehenden, vertiefenden Untersuchungen der Avifauna und der Fledermausarten aus naturschutzfachlicher Sicht nicht zuzustimmen.

 

Im überarbeiteten zweiten Entwurf zum RROP entfällt im Ortsteil Kalkriese der Vorrangstandort 31 b entsprechend der Stellungnahme der Stadt Bramsche vom 02.04.2013. Damit verringert sich das Vorranggebiet „In den Dieven“ von 163 ha auf 144 ha. Gleichzeitig wird die Angabe über die Leistung in Megawatt im dem Vorranggebiet von 69 MW auf 36 MW herabgesetzt. Diese Änderung wird begrüßt.

 

Das Vorranggebiet Nr. 30 „Wittefeld“ wird auf der Grundlage der festgelegten Abstände zu Siedlungsbereichen, zu Wohnnutzungen im Außenbereich und zur vorhandenen Stromtrasse in seiner Abgrenzung entsprechend angepasst und von 40 ha auf 41 ha geringfügig erweitert.

 

Das Vorranggebiet 29 „Lappenstuhl“ wird im Ortsteil Epe, westlich der Autobahn A1, aufgrund der festgelegten Sicherheitsabstände zu Siedlungsbereichen und zu vorhandenen Wohnnutzungen im Außenbereich von 51 ha auf 65 ha erweitert. Gleichzeitig wird die festgelegte Megawattleistung in dem Vorranggebiet von 21 MW auf 28 MW erhöht.

 

Darüber hinaus wurden im Rahmen der Ergänzungen zu den avifaunistischen Untersuchungen im Vorranggebiet Nr. 29 „Lappenstuhl“ 3 Brutpaare des Kiebitzes, 1 Brutpaar der Heidelerche sowie als planungsrelevante Greifvogelarten im weiteren Umfeld des Untersuchungsgebietes der Mäusebussard und der Habicht festgestellt.

Ebenfalls wurden im Vorranggebiet 30 „Wittefeld“ bei den ergänzenden Untersuchungen zur Avifauna neben anderen Arten 2 Brutpaare der Heidelerche sowie im weiteren Untersuchungsgebiet 2 Horste des Mäusebussards nachgewiesen.

 

Aus Sicht der Verwaltung sind daher insgesamt in den Vorranggebieten der Stadt Bramsche für vorgenannte Arten weitergehende, vertiefende avifaunistische Untersuchungen sowie eine damit verbundene Feinabstimmung bezüglich Anzahl und Standort zukünftiger Windkraftanlagen im Rahmen der Bauleitplanung erforderlich. Die Verwaltung beabsichtigt zudem im Rahmen der auf Ebene der Bauleitplanung erforderlichen Feinsteuerung auch die Beeinträchtigung der Fledermausbestände durch die Rotoren der Windkraftanlagen untersuchen zu lassen, um die Planungen rechtssicher zu gestalten.

 

Das RROP sieht mit der Darstellung der Vorranggebiete für Windenergieanlagen gleichzeitig eine Festlegung der Leistung in MW in den einzelnen Vorranggebieten vor. Bei der Festlegung der Leistung geht der Landkreis von Windenergieanlagen mit 3 MW-Leistung pro Anlage aus. Aus Sicht der Verwaltung lässt diese Festlegung eine Feinabstimmung bei der Planung von Windparks insbesondere unter Berücksichtigung der vertiefenden avifaunistischen Untersuchungen im Rahmen der gemeindlichen Bauleitplanung nur mit erheblichen Einschränkungen zu und führt dadurch zu einem Eingriff in die Planungshoheit der Gemeinden. Aus Sicht der Verwaltung sollte daher von der Festlegung der Megawattleistungen in den einzelnen Vorranggebieten für Windenergienutzung im RROP abgesehen werden.

 

Ansonsten bestehen aus Sicht der Verwaltung keine grundsätzlichen Bedenken. Weitere Anregungen und Hinweise werden nicht vorgetragen.

 


Beschlussvorschlag:

Zu dem zweiten Entwurf des RROP – Teilbereich Energie 2013 für den Landkreis Osnabrück wird seitens der Stadt Bramsche wie folgt Stellung genommen:

 

Der Erweiterung des Vorranggebietes Nr. 20 im Osten, nördlich des ehemaligen Flugplatzes Hesepe wird insbesondere unter Berücksichtigung des dort festgelegten Vorranggebietes für Natur und Landschaft und der damit erforderlichen weitergehenden und vertiefenden Untersuchungen der Avifauna und der Fledermausarten aus naturschutzfachlicher Sicht nicht zugestimmt.

 

Der Erweiterung des Vorranggebietes Nr. 29 aufgrund der Anpassung der Abstände der Windvorrangflächen zu Wohnnutzungen im Außenbereich und zu Siedlungsflächen von 51 auf 65 ha im Bereich Epe, westlich der Autobahn A1, wird zugestimmt.

 

Der geringfügigen Vergrößerung des Vorranggebietes Nr. 30 "Wittefeld" von 40 auf 41 ha wird zugestimmt.

 

Die Festschreibung von Megawattleistungen für die einzelnen Vorranggebiete für Windenergienutzung sollte entfallen, da dies nicht Regelungsgegenstand der Regionalplanung ist und der Feinsteuerung auf kommunaler Ebene im Rahmen der Bauleitplanung unter vorheriger Vertiefung der avifaunistischen Untersuchung vorbehalten sein sollte.