Betreff
25. Änderung des Flächennutzungsplanes - Ortsteil Ueffeln
Auslegungsbeschluss gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Bezugsvorlage Nr. WP 11-16/220
Vorlage
WP 11-16/413
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der Verwaltungsausschuss der Stadt Bramsche hat in seiner Sitzung am 29.11.2012 die Aufstellung der 25. Flächennutzungsplanänderung – Ortsteil Ueffeln gem. § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

Die 25. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 153 „Steingräberweg“. Im gültigen Flächennutzungsplan von 1998 wird der Geltungsbereich des o.g. Bebauungsplanes als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Ebenfalls wird das bebaute Grundstück „Zum Freibad 3“, Flurstück 48/1 im gültigen Flächennutzungsplan nicht als Wohnbaufläche dargestellt. Mit der 25. Änderung des Flächennutzungsplanes ist eine Ausweisung als Wohnbaufläche erforderlich, um diesen Bereich entsprechend der Aufstellung des Bebauungsplanes anzupassen.

 

Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4 Abs. 1 BauGB (Trägerbeteiligung) wurde durchgeführt.

 

Die eingegangenen Anregungen und Hinweise wurden in die 25. Flächennutzungsplanänderung und in die Begründung aufgenommen.

 

Es wird empfohlen, den vorliegenden 25. Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich Begründung öffentlich auszulegen.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Entwurf zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes – Ortsteil Ueffeln und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

 

  1. Der Entwurf zur 25. Änderung des Flächennutzungsplanes – Ortsteil Ueffeln und der Entwurf der Begründung werden gem. § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

 

  1. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 u. § 1 a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden.

 

  1. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, werden gem. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.