Betreff
Änderung der Hauptsatzung
Vorlage
WP 11-16/319 - Änd.
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Die Form der Verkündung von Rechtsvorschriften ist gem. § 11 Nieders. Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der Hauptsatzung zu regeln.

Bislang wurden nur die Form der 1. Verkündung von Satzungen und 2. öffentlichen Bekanntmachungen nach dem NKomVG in der Hauptsatzung geregelt.

Um Rechtssicherheit für sonstige Bekanntmachungen zu schaffen, die nicht unter Nr. 1 und Nr. 2  fallen, wird diese Satzungsergänzung dem Rat der Stadt Bramsche vorgeschlagen.

Sonstige Bekanntmachungen, die keine spezialgesetzliche Regelung zur Bekanntmachung aufweisen, kommen nur sehr selten vor. Dazu zählen z.B. Bekanntmachungen nach dem Flurbereinigungsgesetz.

 

Für Beschlüsse über Änderungen der Hauptsatzung ist nach § 12 II NKomVG mindestens die Mehrheit der Mitglieder des Rates erforderlich.

Das bedeutet, dass in der Stadt Bramsche mindestens 20 Ratsmitglieder einer Änderung der Hauptsatzung zustimmen müssten.

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt die beigefügte 1. Änderungssatzung der Hauptsatzung.