Betreff
Wahl von Vertrauenspersonen für die Schöffenwahl in den Schöffenwahlausschuss
Vorlage
WP 11-16/377
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat nach Mitteilung vom 26.10.2012 unter Bezugnahme auf den gemeinsamen Runderlass des MJ und des MI vom 02.04.2012 (Niedersächsisches Ministerialblatt, Seite 324) die Zahl der zu wählenden Vertrauenspersonen

in den Schöffenwahlausschuss für die Schöffenwahl am Amtsgericht Bersenbrück für die Geschäftsjahre 2014 – 2018 auf insgesamt 7 Personen festgesetzt.

Die Verteilung der Vertrauenspersonen gliedert sich wie folgt:

 

Stadt Bramsche                     2

Landkreis Osnabrück              2

Samtgemeinde Artland           1

Samtgemeinde Bersenbrück  2

 

Mit Schreiben vom 22.11.2012 hat der Landkreis Osnabrück darum gebeten, dass die Stadt Bramsche als selbstständige Gemeinde dem zuständigen Amtsgericht in Bersenbrück die gewählten Vertrauenspersonen direkt benennt. 

 

Die zwei Vertrauenspersonen werden gem. § 40 Abs. 3 des Gerichtsverfassungsgesetzes vom Rat der Stadt Bramsche mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl gewählt.

 


Beschlussvorschlag:

 

Als Vertrauenspersonen für die Schöffenwahl gem. § 40 Abs. 3 des Gerichtsverfassungs-gesetzes (GVG)  beim Amtsgericht Bersenbrück werden zur Wahl vorgeschlagen:

 

  1. Herr Ralf Bergander
  2. Herr Andreas Quebbemann