Betreff
Bebauungsplan Nr. 63 - 1. Änderung "Am Rüsskamp"
Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
WP 11-16/371
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes liegt östlich der „Blankenburger Straße“, westlich der Straße „Am Rüsskamp“ und nördlich der „Poststraße“ im Ortsteil Epe.

Er  wird durch vorhandene Wohnbebauung abgegrenzt.

 

Der Geltungsbereich befindet sich in der Gemeinde Epe, Flur 13 und ist im beigefügten Übersichtsplan kenntlich gemacht. Dieser umfasst eine Gesamtfläche von 23.440 m².

 

Der im Jahre 1984 aufgestellte Bebauungsplan Nr. 63 „Am Rüsskamp“ weist, wie seinerzeit üblich, sehr große Flurstücke auf. Die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes trägt dem Umstand Rechnung, dass im Ortsteil Epe der Stadt Bramsche zurzeit keine größeren zusammenhängenden Wohnbauflächen entwickelt werden können. Es besteht ausschließlich die Möglichkeit einer Entwicklung des Ortsteils über sogenannte Baulücken zu sichern, was sich teilweise schwierig gestaltet.

 

Aufgrund von Gesprächen mit Grundstückseigentümern im vorgenannten Quartier wird seitens der Bauverwaltung die Möglichkeit gesehen, mithilfe einer öffentlichen Erschließungsanlage eine Innenentwicklung bzw. Nachverdichtung durch die Änderung des Bebauungsplanes zu erzielen.

 

Gemäß § 2 Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden.

 

Im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung sind gemäß § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird für erforderlich gehalten.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 63 – 1. Änderung „Am Rüsskamp“ wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

 

  1. Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

 

  1. Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1 Abs. 6 Nr. 7 und § 1 a BauGB wird eine Umweltprüfung und Eingriffsregelung durchgeführt. Dabei werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet.

 

  1. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, werden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB in Verbindung § 3 Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

 

  1. Der genaue Geltungsbereich ist in der beiliegenden Anlage gekennzeichnet.