Betreff
27. Änderung des Flächennutzungsplanes Ortsteil Ueffeln
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2, Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
WP 11-16/368
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der Geltungsbereich der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes befindet sich östlich der Dorfstraße (B 218) im Ortsteil Ueffeln. Er wird im Norden durch die Hofstelle Siem sowie im Süden durch Wohnbebauung abgegrenzt und umfasst eine Fläche von ca. 6.954 m². Die Fläche der Flur 12, Gemarkung Ueffeln, Flurstück 2/4 ist im beigefügten Kartenausschnitt dargestellt.

 

Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 154 „Siems Wiese“ im Ortsteil Ueffeln. Für die Aufstellung des Bebauungsplanes ist die Ausweisung einer Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan erforderlich. Die Anforderungen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung im Sinne des § 1 BauGB erfordert die Einbeziehung des Flurstückes 2/4 in die Flächennutzungsplanänderung. Im gültigen Flächennutzungsplan von 1998 wird der Bereich als gemischte Baufläche dargestellt. Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes erfolgt parallel zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 154 „Siems Wiese“ im Ortsteil Ueffeln.

 

Gemäß § 2, Abs. 4 BauGB ist für die Belange des Umweltschutzes nach § 1, Abs. 6, Nr. 7 und § 1 a Baugesetzbuch eine Umweltprüfung durchzuführen, in der die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Osnabrück ist parallel ein Artenschutzbeitrag zu erarbeiten. Im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung sind gemäß § 4, Abs. 1 BauGB die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu unterrichten und zur Äußerung aufzufordern.

 

Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit wird für erforderlich gehalten.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

1.         Die 27. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 2, Abs. 1 BauGB aufgestellt.

2.         Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1, Abs. 6, Nr. 7 und § 1 a BauGB wird eine Umweltprüfung mit spezieller Artenschutzprüfung (SAP) und Eingriffsregelung durchgeführt. Dabei werden die voraussichtlich erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet.

3.         Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, werden gemäß § 4, Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3, Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2, Abs. 4 BauGB aufgefordert.

4.         Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3, Abs. 1 wird durchgeführt.

5.         Der genaue Geltungsbereich ist in der beiliegenden Anlage gekennzeichnet. Der wirksame Flächennutzungsplan wird im Geltungsbereich der 27. FNP-Änderung aufgehoben.