Betreff
Bebauungsplan Nr. 154 "Siems Wiese" - Aufstellungsbeschluss gemäß § 2, Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
Vorlage
WP 11-16/367
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt östlich der Dorfstraße (B 218). Er wird im Süden durch Wohnbebauung sowie im Norden durch die Hofstelle Siem abgegrenzt. Östlich schließt sich eine landwirtschaftliche Fläche an. Der Geltungsbereich ist im beigefügten Übersichtplan kenntlich gemacht und umfasst eine Fläche von 6.954 m². Die Baufläche soll über die B 218 bzw. die angrenzende Stellplatzanlage der B 218 erschlossen werden.

Für die Aufstellung eines Bebauungsplanes ist die Ausweisung einer Wohnbaufläche im Flächennutzungsplan erforderlich. Die 27. FNP-Änderung „Siems Wiese“ wird im Parallelverfahren durchgeführt.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes trägt dem Umstand Rechnung, dass im Ortsteil Ueffeln der Stadt Bramsche zurzeit nur eine größere zusammenhängende Wohnbaufläche entwickelt wird. Zurzeit besteht ausschließlich die Möglichkeit eine Entwicklung des Ortsteiles über sogenannte Baulücken zu sichern, was sich teilweise schwierig gestaltet. Auf dem Flurstück 2/4, Flur 12, Gemarkung Ueffeln, befindet sich zurzeit in Teilbereichen alter Obstbaumbestand. Die übrigen Flächen werden als extensive Grünlandflächen genutzt. Nördlich der in Rede stehenden Fläche befindet sich hoher Eichen- und Buchenbestand. Vor dem Hintergrund des unmittelbar angrenzenden Baumbestandes sowie extensiv genutzter Randbereiche ist eine spezielle Artenschutzprüfung erforderlich. Der Zustand von Natur und Landschaft lässt auf dieser Fläche voraussichtlich ein gehobenes Ausgleichspotential außerhalb des Geltungsbereiches als externe Kompensation erwarten.


Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Bebauungsplan Nr. 154 „Siems Wiese“ wird gemäß § 2, Abs. 1 BauGB aufgestellt.

2.         Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3, Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

3.         Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1, Abs. 6, Nr. 7 und § 1 a BauGB wird eine Umweltprüfung mit spezieller Artenschutzprüfung (SAP) und Eingriffsregelung durchgeführt. Dabei werden die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet.

4.         Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden, werden gemäß § 4, Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 3, Abs. 1 BauGB unterrichtet und zur Äußerung, auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2, Abs. 4 BauGB aufgefordert.

5.         Der genaue Geltungsbereich ist in der beiliegenden Anlage gekennzeichnet.