Betreff
Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen 2011, Unterrichtung gem. § 117 (1) NKomVG
Vorlage
WP 11-16/365
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Im Haushaltsjahr 2011 sind im Ergebnishaushalt  285.761,05 € und im investiven  Finanzhaushalt insgesamt 25.878,15 € an über- und außerplanmäßigen Aufwendungen bzw. Auszahlungen entstanden.

Von diesen über- und außerplanmäßigen Haushaltsmitteln entfallen auf den Ergebnishaushalt mit 285.761,05 € höhere zahlungsneutrale Pensions- und Beihilferückstellungen und auf den investiven Finanzhaushalt  höhere Baukosten für das Feuerwehrgebäude Ueffeln einschl. Außenanlagen (13.332,80 €), sowie für die Erweiterung der GS Achmer (Verwaltungstrakt/Brandschutz) mit 12.545,35 €.

 

Die über- und außerplanmäßigen Haushaltsmittel, die gem. § 117 Abs. 1 NKomVG noch der Unterrichtung des Rates bedürfen, sind in der Anlage zu dieser Vorlage fett gedruckt.

 

Den in der Anlage aufgeführten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen wurde gem. Ratsbeschluss über die Festsetzung von Höchstgrenzen nach § 89 Abs. 1 NGO vom 28.06.2001 zugestimmt.

 

Die Deckung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben erfolgte durch Einzeldeckung bei den Produktsachkonten mit Mehrerträgen und -einzahlungen bzw. Minderaufwendungen bzw. –auszahlungen.

 

Nach § 19 Abs. 1 u. 3 Gemeindehaushalts- und Kassenverordnung (neues Haushaltsrecht) sind die Haushaltsmittel eines Budgets gegenseitig deckungsfähig. Haushaltsrechtlich bilden die Haushaltsmittel eines Fachbereiches ein Budget (Teilhaushalt). Daher sind Haushaltsansatzüberschreitungen innerhalb eines Fachbereichsbudget (Teilhaushalt) nicht genehmigungspflichtig.

 

Nachrichtlich:

Die über-/außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen mit entsprechender Deckung innerhalb eines Teilhaushaltes und daher nicht genehmigungspflichtig, haben im Rechnungsjahr 2011 im Ergebnishaushalt bei 46 Produktsachkonten insgesamt 135.385,75 € (0,36 % der Aufwend. der Ergebnisrechnung) betragen, wovon 21.621,74 € auf das Budget 1  (Zentrale Verwaltung), 2.325,73 € auf das Budget 2 (Ordnungswesen, Bürgerservice), 22.913,01 € auf das Budget  3 (Soziales, Bildung und Sport) und 88.525,27 € auf das Budget 4 (Stadtentwicklung, Bau und Umwelt), insbes. Fahrzeugkosten Betriebshof und nichtförderbare Kosten Stadtsanierung Innenstadt, entfallen.

Die über-/außerplanmäßigen Auszahlungen im investiven Finanzhaushalt  mit entsprechender Deckung innerhalb eines Teilhaushaltes haben im Rechnungsjahr 2011 bei

26 Produktsachkonten insgesamt 436.896,68 € (6,7 % der Auszahlungen der Finanzrechnung)betragen, wovon 20.123,00 € auf das Budget 1, 8.286,87 € auf das Budget 2, 210.412,50  € auf das Budget 3 (hier insbes. Mensa Realschule, Verlagerung Verwaltungstrakt/Lehrküche Realschule, Krippe und Erweit. Pers.-Raum KiGa Geschw.-Scholl-Str.,  2. Fluchtweg KiGa Lappenstuhl) und 198.074,31 €  auf das Budget 4  (hier insbes. Ankauf v. Wohnbaugrundstücken u. Rückzahlung v. Zuwend. Stadtsan. Innenstadt) entfallen.