Betreff
Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2004 (RROP) für den Landkreis Osnabrück - Teilbereich Energie 2013
Einleitung des Beteiligungsverfahrens
Vorlage
WP 11-16/320
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der Landkreis Osnabrück hat mit Schreiben vom 04.02.2013 das Beteiligungsverfahren zur Fortschreibung des Regionalen Raumordnungsprogramms 2004 (RROP) für den Landkreis Osnabrück – Teilbereich Energie 2013 eingeleitet. Der Entwurf liegt der Stadt mit Eingang vom 21. Februar 2013 zur Stellungnahme vor. Danach werden im Gebiet der Stadt Bramsche neben den bereits vorhandenen Vorrangstandorten in Achmer und Balkum auf einer Fläche von insgesamt 264 Hektar vier weitere Vorranggebiete für Windenergiegewinnung in unterschiedlicher Größenordnung ausgewiesen.

 

Eine wesentliche Grundlage für die Fortschreibung des RROP bildet zum Einen die politische Beschlusslage zum Klimaschutzkonzept des Landkreises Osnabrück, 100 % des Strombedarfs bis zum Jahr 2030 durch regenerative Energien selbst zu erzeugen sowie das Landesraumordnungsprogramm Niedersachsen, für die Nutzung von Windenergie geeignete raumbedeutsame Standorte zu sichern und unter Berücksichtigung der Repowering-Möglichkeiten in den Regionalen Raumordnungsprogrammen als Vorranggebiete oder Eignungsgebiete Windenergienutzung festzulegen.

 

Die Ermittlung der im RROP-Entwurf dargestellten Vorranggebiete erfolgte in einem dreistufigen Verfahren.

In der Stufe I (Planungsraumanalyse) wurden vorläufige Suchräume auf der Grundlage standardisierter Sicherheitsabstände (Siedlungsbereiche – 1000 m, Einzelhäuser im Außenbereich – 500 m, Bundesautobahnen, Bundes, Landes- u. Kreisstraßen, Bahnlinien u. Bundeswasserstraßen – 150 m, Hochspannungsfreileitungen – 50 m) und festgelegter Tabubereiche (FFH- und Europäische Vogelschutzgebiete, Naturschutzgebiete, Naturdenkmale, Landschaftsschutzgebiete, Waldgebiete, nach dem Naturschutzrecht besonders geschützte Biotop) ermittelt. Die Mindestanlagenanzahl wurde auf 3 WEA pro Suchraum mit einer Mindestflächengröße von 20 ha festgelegt.

In der Stufe II (Plausibilitätsprüfung) wurde eine vorläufige überschlägige Eignungsbewertung der Suchräume vorgenommen und dabei Hinweise auf faunistisch wertvolle bzw. bedeutsame Räume, Ristriktionen durch Wohnbebauung, Schutzgebiete oder schutzwürdige Bereiche in benachbarten Kreisen, Arrondierungsmöglichkeiten wie z. B. kleinflächige Waldflächen, Einzelhöfe und Vorbelastungen entlang von Infrastrukturachsen als Bewertungskriterien herangezogen.

In der Stufe III wurden die Suchräume im Rahmen der strategischen Umweltprüfung einer Einzelfallprüfung unterzogen. Das Ergebnis dieser Prüfung ist im Umweltbericht zum RROP-Entwurf zusammengefasst und liegt der Stadt Bramsche zur Stellungnahme vor. Danach werden im Entwurf zum RROP im Gebiet der Stadt Bramsche die nachfolgend aufgeführten Vorranggebiete für Windenergiegewinnung dargestellt:

 

- Standort Nr. 20 a                  Ueffelner Aue, ca. 10 ha (Gesamt: 58 ha),

- Standort Nr. 29 a bis d          Lappenstuhl, 51 ha,

- Standort Nr. 30 a bis c          Wittefeld, 40 ha,

- Standort Nr. 31 a u. b           In den Dieven, 163 ha.

 

Die genannten Standorte sind in den beigefügten Kartenausschnitten dargestellt.

 

Der Teilstandort 20 a „Ueffelner Aue“ befindet sich in den Gemarkungen Balkum und Hesepe in der Stadt Bramsche sowie in der Gemarkung Thiene, Gemeinde Alfhausen. Er umfasst im Gebiet der Stadt Bramsche eine Fläche von ca. 10 ha und stellt eine Erweiterung des vorhandenen Windparks Balkum nach Süden um den Bereich der Ueffelner Aue dar. Südöstlich des vorhandenen Windparks Balkum grenzt unmittelbar an die geplante Erweiterungsfläche bereits eine Windenergieanlage an. Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Bramsche wurde bei der Ausweisung der Sonderbaufläche für den Windpark Balkum entlang der Ueffelner Aue ein Schutzstreifen von 100 bis 150 m festgelegt. Es ist nicht ersichtlich, warum dieser Schutzstreifen aufgegeben werden sollte. Unter Anlegung eines beidseitigen Schutzstreifens und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die letzte bereits bestehende WKA an der südlichen Grenze des vorhandenen Windparks Balkum steht, macht eine Erweiterung wie vom Landkreis Osnabrück vorgeschlagen keinen Sinn. Statt dessen sollte die bisher unbeplant gebliebene –zwischenzeitlich aufgegebene- Hofstelle innerhalb des vorhandenen Windparks Balkum dem Vorrangstandort zugeschlagen werden, da der damals bestehende Interessen- und Immissionskonflikt seit Jahren gelöst ist.

 

Mit dem Standort 29 „Lappenstuhl“ werden in den Gemarkungen Schleptrup und Epe östlich und westlich der Autobahn A 1 im Bereich Ahrensfeld vier Teilstandorte (29 a bis d) als Vorranggebiete für Windenergiegewinnung dargestellt. Nach den Darstellungen des RROP 2004 liegt insbesondere der Teilstandort 29 a in einem Vorsorgegebiet für Erholung und nimmt dementsprechend aufgrund seiner landschaftsbildprägenden Gehölz- und Heckenstrukturen sowie dem Engter Bach für den Siedlungsschwerpunkt Gartenstadt und insbesondere für den Siedlungsbereich Lappenstuhl mit der Straße „Im Ahrensfeld“, dem Malgartener Damm und der Von-Bar-Straße wichtige Funktionen für wohnortnahe Erholung in Natur und Landschaft ein. Bei Beibehaltung der Teilfläche 29a wäre der OT Lappenstuhl von der Nordseite her vollständig von Windkraftanlagen umschlossen. Der Außenbereich würde nicht mehr durch die umgebende Landschaft geprägt, sondern die Windkraftanlagen würden den Landschaftsraum zwischen den Ortsteilen Epe und Lappenstuhl sowie nördlich des Ortsteils Lappenstuhl vollständig dominieren. Der Landschaftsraum zwischen den Ortsteilen Epe und Lappenstuhl ist schon negativ durch die Autobahn 1 geprägt. Dies kann aber nicht bedeuten, diesen Landschaftsraum durch überwiegende Beplanung mit Windkraftanlagen vollständig zu entwerten. Im Rahmen einer Gesamtabwägung zwischen den Zielen des Klimaschutzkonzeptes und den Belangen von Natur und Landschaft ist zumindest für einen Teilbereich (hier der Bereich 29 a) den Belangen von Natur und Landschaft, insbesondere dem Landschaftsbild, aus Sicht der Verwaltung Vorrang zu geben.

 

Die Teilstandorte 30 a bis 30 c befinden sich in der Gemarkung Engter in 1.000 m Entfernung nördlich des Siedlungsbereiches Lappenstuhl, westlich und östlich der L 78 „Vördener Straße“. Die Teilstandorte liegen nach den Darstellungen des RROP 2004 ebenfalls in einem Vorsorgegebiet für Erholung. Nach inhaltlicher Prüfung kann hier aber den Belangen der Schaffung weiterer Windvorranggebiete Vorrang gegeben werden.

 

Nördlich der Alten Heerstraße werden in der Gemarkung Kalkriese mit den Teilstandorten 31 a und b „In den Dieven“ zwei weitere Vorranggebiete in der Stadt Bramsche dargestellt. Der Teilstandort 31 a erstreckt sich mit ca. 150 ha nördlich des Dievenweges bis an die nördliche Stadtgebietsgrenze zur Gemeinde Neuenkirchen-Vörden an. Der südlich des Dievenweges gelegene Suchraum wird aufgrund des Ergebnisses der avifaunistischen Kartierung im RROP-Entwurf nicht als Vorranggebiet für Windenergiegewinnung dargestellt. Danach weist der südliche Bereich wegen des Vorkommens von windkraftsensiblen Gastvogelarten und der besonderen Bedeutung für Brut- und Rastvögel ein hohes artenschutzrechtliches Konfliktpotential auf. Der Standort 31 a wird daher von 333 ha auf ca. 150 ha reduziert.

Im Nordwesten des Standortes 31 a befindet sich eine Reitanlage mit einem Wohngebäude, in dem aktuell eine Wohnnutzung stattfindet. Im Entwurf zum RROP ist für diesen Bereich der Abstandswert von 500 m nicht berücksichtigt. Bis zur Lösung dieses Immissions- und Nutzungskonfliktes ist der genannte Bereich aus dem Entwurf des RROP herauszunehmen.

Der Teilstandort 31 b erstreckt sich mit 13,3 ha in ca. 1,3 km Länge als schmales, lang gezogenes Band zwischen dem Pelkebach im Westen und dem Dievenweg im Osten, südlich und nördlich der Straße „Zum Galgenhügel“. Beide Teilstandorte, 31 a und b, sind im RROP 2004 als Vorsorgegebiet für Erholung dargestellt.

Der Bereich 31 a war in der Vergangenheit als offenes überwiegend gehölzfreies Dauergrünland geprägt. Heute ist das Grünland weitgehend durch intensiv bewirtschaftete Ackerflächen ersetzt worden.

 

Die im Entwurf zum RROP dargestellten Vorranggebiete 29 a, b, c und d, 30 a, b und c und 31 a und b erstrecken sich von Westen nach Osten in einer Länge von ca. 4 km nördlich entlang des Siedlungsbereiches Lappenstuhl. Sie liegen untereinander 300 m bis maximal 900 m auseinander und stellen aus Sicht der Verwaltung für den Siedlungsbereich eine übermäßige Konzentrationswirkung dar. Aus diesem Grunde sollte für die Teilfläche 31 ein Verzicht auf den Abschnitt b erwogen werden, da ansonsten die Zerschneidung des Landschaftsbildes durch das „Band“ der Windkraftanlagen in ihrer Gesamtheit zu stark in Erscheinung tritt.

 

Grundsätzlich weist die Verwaltung darauf hin, dass die geplante massive Ausweisung von Windkraftanlagen im nordöstlichen Stadtgebiet das Landschaftsbild in der Stadt Bramsche dauerhaft verändern und prägen wird. Die Verwaltung empfiehlt, dies in die abwägenden Überlegungen einzustellen. Für die Erreichung der Ziele des Klimaschutzkonzeptes kann es nicht ausschlaggebend sein, alle theoretisch möglichen und für die Aufstellung von Windkraftanlagen geeigneten Flächen auszuweisen. Im Rahmen der Abwägung ist es rechtlich und tatsächlich möglich, anderen Belangen wie der Erholung in Natur und Landschaft (Lappenstuhl) und den Belangen einer Schonung und Erhaltung des Landschaftsbildes (Kalkriese) im Einzelfall Vorrang vor den Belangen der Windkraft einzuräumen. Die Verwaltung empfiehlt dies eindringlich

 

Die Standorte 29 b, c und d, 30 b und c sowie 31 b waren in der Planungsraumanalyse (Planungsstufe I) als Suchräume mit Flächengrößen von unter 20 ha dargestellt. Bereits in der Planungsraumanalyse wurde eine Mindestanlagenanzahl von drei WEA mit einer Flächengröße von mindestens 20 ha festgelegt. Da die vorgenannten Standorte eine geringere Flächengröße aufwiesen, wurden sie als Vorrangstandorte für nicht geeignet betrachtet und in der Stufe II, der Plausibilitätsprüfung nicht weiter bewertet. Entgegen den Darstellungen der Planungsraumanalyse werden die Standorte 29 b, c und d, 30 b und c sowie 31 b im Entwurf des RROP nunmehr doch als Vorranggebiete für Windenergiegewinnung dargestellt. Eine abschließende Bewertung des artenschutzrechtlichen Konfliktpotentiales kann nach den Ausführungen im Umweltbericht allerdings erst im Herbst 2013 erfolgen, da die avifaunistischen Kartierungen vom Herbst 2012 bis Sommer 2013 durchgeführt werden und ein Ergebnis zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vorliegt. Im Interesse eines rechtssicheren Abwägungsprozesses und Planverfahrens ist für die o.g. Vorranggebiete aus Sicht der Verwaltung nach Vorlage des Kartierergebnisses eine erneute Beteiligung der von diesem Belang betroffenen Träger öffentlicher Belange und der Stadt Bramsche als betroffener Standortkommune zwingend erforderlich und somit durchzuführen.

 

Hinsichtlich der Artengruppe der Fledermäuse wird im Umweltbericht darauf verwiesen, dass einem möglichen Kollisionsrisiko durch Abschaltzeiten der Windkraftanlagen als geeigneter Vermeidungsmaßnahme entgegen gewirkt werden kann. Nach den Ausführungen im Umweltbericht sollen die Abschaltzeiten standortbezogen auf Grundlage eines anlagenspezifischen Monitorings über einen Zeitraum von zwei Jahren definiert werden. Diese Vorgehensweise setzt allerdings voraus, dass entsprechende Windenergieanlagen auf den dargestellten Vorranggebieten bereits im Vorfeld realisiert werden. Hier ist in der Begründung zum RROP rechtssicher darzulegen, wie verfahren wird, wenn das Monitoring ein zu hohes Kollisionsrisiko nachweist bzw. erforderliche Abschaltzeiten die Wirtschaftlichkeit der geplanten Anlagen nachhaltig beeinträchtigen.

 

Der Entwurf zum RROP legt keine Höhenbegrenzung für zukünftige Windkraftanlagen fest. Aus Sicht der Verwaltung sollte sich daher die Stadt im Rahmen einer Feinsteuerung größere Abstands- und Höhenbeschränkungen in der verbindlichen Bauleitplanung vorbehalten.

 

Auf Grundlage der vorgenannten Ausführung wird seitens der Verwaltung empfohlen, dem vorliegenden Beschlussvorschlag zuzustimmen.


Beschlussvorschlag:

 

Zum vorliegenden Entwurf des RROP – Teilbereich Energie 2013 für den Landkreis Osnabrück wird seitens der Stadt Bramsche wie folgt Stellung genommen:

 

1.         Mit dem Teilbereich 20 a soll der vorhandene Vorrangstandort (Windpark Balkum) in der Gemarkung Balkum, Stadt Bramsche, nach Süden um 150 m bis an die Ueffelner Aue und südlich der Ueffelner Aue bis in die Gemarkung Hesepe auf Flächen des ehemaligen Flugplatzes erweitert werden. Das RROP für den Landkreis Osnabrück 2004 stellt den Teilbereich an der Ueffelner Aue als Vorsorgegebiet für Natur und Landschaft und für Erholung dar. Bei der Ausweisung von Sonderbauflächen für Windenergieanlagen im rechtskräftigen Flächennutzungsplan der Stadt Bramsche wurde entlang der Ueffelner Aue ein Schutzstreifen von 100 – 150 m festgelegt.
Die im vorliegenden Entwurf geplante Erweiterung des Vorrangstandortes Balkum befindet sich weitestgehend im Bereich dieses Schutzstreifens. Ebenfalls befindet sich bereits an der südöstlichen Grenze des vorhandenen Windparks Balkum eine Windkraftanlage mit einer Gesamthöhe von ca. 135 m (90 m Nabenhöhe, 90 m Rotordurchmesser). Die geplante Erweiterungsfläche im Gebiet der Stadt Bramsche bietet aus Sicht der Stadt für eine weitere Windenergieanlage an dem geplanten Erweiterungsstandort keinen ausreichenden Abstand zur bereits bestehenden Anlage.
Dem entgegen wird eine Fläche in einem Umkreis von ca. 300 m um die Hofstelle Riesau als Schutzstreifen von der Darstellung des vorhandenen Vorrangstandortes für Windenergiegewinnung ausgenommen. Die Hofstelle Riesau wurde jedoch im Rahmen der Realisierung des Windparks Balkum für eine Wohnnutzung aufgegeben und ausgesiedelt. Anstelle der geplanten Erweiterung im Bereich Ueffelner Aue bietet sich insbesondere im Rahmen von Repoweringmaßnahmen der Bereich um die Hofstelle Riesau für eine Darstellung als Vorrangstandort Windenergiegewinnung an.

2.         Der Entwurf zur Fortschreibung des RROP weist in einem Umkreis von 1000 m um den nördlichen Siedlungsbereich Lappenstuhl mit den Teilflächen 29 a – d, 30 a – c und 31 a und b 254 Hektar Vorrangflächen für die Windenergiegewinnung aus, auf denen zwischen 26 und 36 Windkraftanlagen entstehen können. Die einzelnen Teilflächen liegen weniger als 1000 m auseinander, so dass bei Umsetzung der geplanten Vorrangstandorte mögliche Windkraftanlagen mit einer Höhe von 200 m und mehr auf den Betrachter aus dem Siedlungsbereich Lappenstuhl Richtung Norden visuell wie ein zusammenhängender Windpark empfunden werden und eine übermäßige Konzentrationswirkung darstellen.
Für den Siedlungsbereich Lappenstuhl und ebenso für den Siedlungsschwerpunkt Gartenstadt mit dem Baugebiet „Im Elhorn“ erfüllt aber gerade das nördliche Umland insbesondere mit der „von-Bar-Straße“, der Straße „Im Ahrensfeld“ und dem „Malgartener Damm“ in einem Radius von 1500 – 2000 m wichtige Funktionen für eine wohnungsnahe Erholung in Natur und Landschaft. Nach den Darstellungen des rechtskräftigen RROP für den Landkreis Osnabrück 2004 liegen die Teilflächen 29 a, 30 a, b und c sowie 31 a und b in einem Vorsorgegebiet für Erholung. Um die vorhandene wohnungsnahe Erholungsfunktion in Natur und Landschaft für den Siedlungsbereich Lappenstuhl und den Siedlungsschwerpunkt Gartenstadt weiterhin zu erhalten und durch eine Konzentration von Windkraftanlagen nicht über das übliche Maß hinaus zu beeinträchtigen, wird aus Sicht der Stadt empfohlen die Teilfläche 29 a zu streichen.

3.         Für die Teilfläche 31 a kommt die avifaunistische Kartierung zu dem Ergebnis, dass der südliche Bereich aufgrund des Vorkommens von windkraftsensiblen Gastvogelarten in großer Zahl und des somit hohen artenschutzrechtlichen Konfliktpotentials nicht als Vorranggebiet Windenergienutzung ausgewiesen werden sollte. Dem entsprechend konzentriert sich die Darstellung des Vorranggebietes für Windenergienutzung im Entwurf zum RROP auf den nördlichen Bereich der Teilfläche 31 a und auf eine 13,3 Hektar kleine langgezogene Teilfläche 31 b.

Seitens der Stadt wird darauf hingewiesen, dass sich im Nordwesten des geplanten Vorranggebietes der Teilfläche 31 a eine Reitanlage mit Wohngebäuden befindet, auf der aktuell eine Wohnnutzung stattfindet. Für diese Einzelwohnanlage ist entsprechend den Kriterien der Stufe I – Planungsraumanalyse ein Abstandswert von 500 m einzuhalten. Das geplante Vorranggebiet ist in diesem Bereich entsprechend dem vorgegebenen Abstandswert zu reduzieren.

Eine Ausweisung als Vorranggebiet für Windenergienutzung sollte sich aus Sicht der Stadt auf den nördlichen Bereich der Teilfläche 31 a beschränken. Auf eine Darstellung der Teilfläche 31 b ist aus Sicht der Stadt Bramsche zu verzichten, da dieser Standort aufgrund seiner Längsausdehnung zu einer Zerschneidung des Landschaftsbildes führt und die Kleinflächigkeit nur eingeschränkten Raum für mögliche Windkraftanlagen bietet.
Für den südlichen Bereich der Teilfläche 31 a sollte aufgrund der besonderen Bedeutung für Brut- und Rastvögel im RROP darauf hingewirkt werden, dass dieser Bereich bei Realisierung des Vorranggebietes durch Umwandlung von Acker in Extensivgrünland im Rahmen der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung für Kompensationsmaßnahmen vorzusehen ist.

4.         In der Anlage VI zum Umweltbericht wird darauf verwiesen, dass für die Teilflächen 29 b, c und d die Teilflächen 30 b und c sowie die Teilfläche 31 b von Herbst 2012 bis zum Sommer 2013 avifaunistische Kartierungen durchgeführt werden und für diese Teilflächen daher eine abschließende Bewertung des artenschutzrechtlichen Konfliktpotentials erst im Herbst 2013 erfolgen kann. Für die Stadt Bramsche ist daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine abschließende Stellungnahme zu den Darstellungen der vorgenannten Teilflächen möglich. Nach Abschluss der avifaunistischen Kartierungen und Einarbeitung des Kartierungsergebnisses in den Umweltbericht ist im Interesse eines rechtssicheren Planverfahrens und Abwägungsprozesses eine erneute Beteiligung der von diesem Belang betroffenen Träger öffentlicher Belange und der Stadt Bramsche zwingend durchzuführen.

5.         Für die Artengruppe der Fledermäuse wird in der Anlage VI zum Umweltbericht davon ausgegangen, dass das Kollisionsrisiko durch geeignete Vermeidungsmaßnahmen, u. a. durch Abschaltzeiten der Windkraftanlagen, so weit gemindert werden kann, dass eine signifikante Erhöhung des Tötungsrisikos und damit verbunden ein Verbotstatbestand gemäß § 44 Bundesnaturschutzgesetz nicht mehr ausgelöst wird. Danach sollen Abschaltzeiten nach Darstellungen in der Anlage VI zum Umweltbericht standortbezogen auf Grundlage eines anlagenspezifischen Monitorings über einen Zeitraum von zwei Jahren definiert werden. Aus Sicht der Stadt Bramsche wird hinterfragt, ob durch die Festlegung von Abschaltzeiten als geeignete Vermeidungsmaßnahme für die Artengruppe der Fledermäuse eine wirtschaftliche Rentabilität möglicher Windkraftanlagen noch gegeben ist. Die Aussagen im RROP sind entsprechend zu ergänzen.

6.         Im Entwurf zum Regionalen Raumordnungsprogramm werden keine Höhenbegrenzungen für zukünftige Windkraftanlagen festgelegt. Die Stadt Bramsche behält sich daher im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung die Festlegung größerer Abstands- und Höhenbeschränkungen im Rahmen einer Feinsteuerung vor.

 

Abschließend wird auf die Stellungnahmen der Stadt Bramsche vom 22.12.2011 und 20.04.2012 verwiesen.