Betreff
Flurbereinigung Schleptrup Änderung
Vorlage
WP 11-16/299
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Nach Freigabe der Vorlage 265 hat es noch Gespräche zwischen LGLN, TG-Vorstand und der Stadt Bramsche gegeben. Daraus folgten redaktionelle Änderungen bei den auszubauenden Wegen, den Förderbreiten und den Längen, die zu geringen Änderungen des zu erwartenden finanziellen Rahmens der Schuldendiensthilfen geführt haben. Die geänderten Zahlen sind in Fettdruck hervorgehoben.

 

Nach vielen vorangegangenen Gesprächen und langwierigen Verhandlungen, letztlich aber durch das Bemühen des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (TG) des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Schleptrup, ist es gelungen, ein abschließendes Konzept für den notwendigen Ausbau von Wirtschaftswegen im Rahmen des Verfahrens zu erarbeiten. Wie bei anderen Flurbereinigungsmaßnahmen im Stadtgebiet, soll die Stadt auch in diesem Verfahren den Eigenanteil an den Wegebaumaßnahmen tragen.

 

Die Gesamtkosten wurden von dem durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) zuletzt auf rd. 1.500.000,-€ geschätzt ( inkl. Ausgleichsmaßnahmen und Vermessungskosten). Bei der Anteilsfinanzierung beträgt der Zuschussanteil 70 %, damit liegt der Eigenanteil der Stadt Bramsche bei 30 % und würde rund 450.000,-€ betragen.

 

Darüber hinaus hat die Stadt Bramsche die Kosten für die Mehrbreiten einzelner Wirtschaftswege zu 100 % zu tragen. Nach interner Kostenschätzung und Ergänzung der beigefügten Anlage belaufen sich die Mehrkosten dafür auf ca. 190.000,-€ ( anstatt bisher 160.000,-€ ). Daraus resultiert eine Gesamthöhe des aufzunehmenden Darlehens von jetzt 640.000,- € (anstatt 610.000,- €).

 

Parallel dazu wird die Stadt Bramsche mit der TG und dem LGLN eine Vereinbarung über die durchzuführenden Wegebau- und Ausgleichsmaßnahmen treffen, da die Durchführung von Ausgleichs- und Bepflanzungsmaßnahmen in den bisherigen Flurbereinigungsverfahren mit erheblichen Schwierigkeiten behaftet war und deutlich hinter den bei Einleitung der jeweiligen Verfahren formulierten Zielen zurückgeblieben ist.

 

Die Maßnahmen sollen voraussichtlich im Jahre 2013 anlaufen und ca. 4 Jahre dauern. Der von der Stadt Bramsche zu tragende Schuldendienst wird –abhängig von dem zu erwartenden Zinssatz- eine jährliche finanzielle Belastung des Haushaltes von ca. € 35.000,-  nach sich ziehen.

 

Aufgrund der Gespräche, die mit den betroffenen Anliegern über den möglichen Ausbau des Stiegeweges zu führen sind, wird die Stadt gegenüber dem LGLN  und dem TG-Vorstand darauf dringen, die Wegebaumassnahmen Nr. 100.10 und 100.30 zurückzustellen. Mit dem LGLN und dem TG-Vorstand wird zudem über den Ausbau des Weges mit der Nr. 112 dahingehend gesprochen, die Anlegung einer Spurbahn auf Teile des Weges zu begrenzen. Die Umsetzung des Wegebauprogramms ist weiterhin abhängig vom  Anteil an teerhaltigem Material, das in den alten Wegen gefunden wird und dessen Beseitigung kostenaufwendig ist.

 

Die Verwaltung empfiehlt , nunmehr gegenüber dem LGLN eine verbindliche Aussage in Bezug auf die Finanzierung zu treffen, damit der Wegeausbauplan in der besprochenen Form endgültig erstellt werden kann und die Arbeiten zum o.a. Termin aufgenommen werden können.

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Die Stadt Bramsche übernimmt im Rahmen des vereinfachten  Flurbereinigungsverfahrens Schleptrup den Kapitaldienst für ein aufzunehmendes Darlehen für Wegebau- und Ausgleichsmaßnahmen  bis zu einer Höhe von 640.000,-€.

Die Übernahme des Schuldendienstes ist abhängig von einer Verpflichtung des TG-Vorstandes und des LGLN zur Durchführung von Bepflanzungsmaßnahmen im Flurbereinigungsgebiet.