Vorlagen
- Nr. 594 / WP 06-11 (Aufstellungsbeschluss)
- Nr. 731 / WP 06-11 (Auslegungsbeschluss)- WP 11-16/069 (Abgelehnter Satzungsbeschlussvorschlag)
- WP 11-16/174 (Beschluss zur Erneuten öffentlichen Auslegung)
Sachverhalt / Begründung:
Der Bebauungsplan Nr. 145
„Gewerbegebiet westlich der L 78“ mit örtlichen Bauvorschriften hat auf
Grundlage des mehrheitlichen Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom
13.09.2012 erneut ausgelegen, um hinsichtlich der beschlossenen letzten
Änderungen erneut die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 4a (3) BauGB in Verbindung mit den §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB zu
beteiligen.
Die mehrheitlich
beschlossenen Änderungen bestanden darin, dass in dem geänderten Entwurf
nunmehr statt eines eingeschränkten Industriegebietes (GIe) ein Gewerbegebiet
(GE) festgesetzt wurde. Außerdem können in dem geänderten Entwurf in einem
dafür vorgesehenen Teilbereich Betriebsleiterwohnungen zugelassen werden. Als
dritte Änderung wurde die Erweiterung des Grünstreifens entlang des Engter
Baches um 2 Meter, von 10 auf 12 Meter umgesetzt.
Die erneute Beteiligung zu
den Änderungen wurde am 03. November 2012 ortsüblich bekannt gemacht und auf
die Möglichkeit zur Einsicht der Planung, zur Erörterung der Planung und zur
Stellungnahme vom 12.11.2012 – 12.12.2013 hingewiesen. Mit Schreiben vom
09.11.2012 wurden die von den Änderungen ggf. berührten Behörden und sonstigen
Trägern öffentlicher Belange ebenfalls um Stellungnahmen bis zum 12.12.2012
gebeten.
Einige der erneut
Beteiligten haben Stellungnahmen eingereicht. Die Stellungnahmen und die dazu
formulierten Abwägungsvorschläge sind im Einzelnen beiliegenden Übersicht zu
entnehmen.
Das vorliegende
Abwägungsmaterial ergibt sich aus den im Bebauungsplanverfahren eingegangenen
Stellungnahmen und Hinweisen der Träger öffentlicher Belange, der
Öffentlichkeit und Anregungen seitens der Verwaltung. Nach Prüfung und
Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfohlen, den Bebauungsplan Nr. 145
„Industriegebiet westlich der L 78“, mit örtlichen Bauvorschriften, in der jetzt
vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen. Die zugehörige Begründung, der
Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB liegen
vor.
Beschlussvorschlag:
- Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung / Beschlussvorschlag“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen, teilweise wörtlich übernommen, teilweise zusammengefasst wiedergegeben, sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.
- Der Bebauungsplan Nr. 145 „Industriegebiet westlich der L 78“, mit örtlichen Bauvorschriften, wird gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung zusammen mit der beigefügten Begründung samt Umweltbericht als Satzung beschlossen.