Betreff
Bebauungsplan Nr. 145 "Gewerbegebiet westlich der L 78", mit örtlichen Bauvorschriften - Satzungsbeschluss gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) Bezug:
Vorlagen
- Nr. 594 / WP 06-11 (Aufstellungsbeschluss)
- Nr. 731 / WP 06-11 (Auslegungsbeschluss)- WP 11-16/069 (Abgelehnter Satzungsbeschlussvorschlag)
- WP 11-16/174 (Beschluss zur Erneuten öffentlichen Auslegung)
Vorlage
WP 11-16/290
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der Bebauungsplan Nr. 145 „Gewerbegebiet westlich der L 78“ mit örtlichen Bauvorschriften hat auf Grundlage des mehrheitlichen Beschlusses des Verwaltungsausschusses vom 13.09.2012 erneut ausgelegen, um hinsichtlich der beschlossenen letzten Änderungen erneut die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4a (3) BauGB in Verbindung mit den §§ 3 (2) und 4 (2) BauGB zu beteiligen.

 

Die mehrheitlich beschlossenen Änderungen bestanden darin, dass in dem geänderten Entwurf nunmehr statt eines eingeschränkten Industriegebietes (GIe) ein Gewerbegebiet (GE) festgesetzt wurde. Außerdem können in dem geänderten Entwurf in einem dafür vorgesehenen Teilbereich Betriebsleiterwohnungen zugelassen werden. Als dritte Änderung wurde die Erweiterung des Grünstreifens entlang des Engter Baches um 2 Meter, von 10 auf 12 Meter umgesetzt.

 

Die erneute Beteiligung zu den Änderungen wurde am 03. November 2012 ortsüblich bekannt gemacht und auf die Möglichkeit zur Einsicht der Planung, zur Erörterung der Planung und zur Stellungnahme vom 12.11.2012 – 12.12.2013 hingewiesen. Mit Schreiben vom 09.11.2012 wurden die von den Änderungen ggf. berührten Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange ebenfalls um Stellungnahmen bis zum 12.12.2012 gebeten.

Einige der erneut Beteiligten haben Stellungnahmen eingereicht. Die Stellungnahmen und die dazu formulierten Abwägungsvorschläge sind im Einzelnen beiliegenden Übersicht zu entnehmen.

 

Das vorliegende Abwägungsmaterial ergibt sich aus den im Bebauungsplanverfahren eingegangenen Stellungnahmen und Hinweisen der Träger öffentlicher Belange, der Öffentlichkeit und Anregungen seitens der Verwaltung. Nach Prüfung und Würdigung des Abwägungsmaterials wird empfohlen, den Bebauungsplan Nr. 145 „Industriegebiet westlich der L 78“, mit örtlichen Bauvorschriften, in der jetzt vorliegenden Fassung als Satzung zu beschließen. Die zugehörige Begründung, der Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung gemäß § 10 Abs. 4 BauGB liegen vor.

 

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

 

  1. Die im Rahmen des Planverfahrens vorgebrachten und in der beigefügten Anlage aufgelisteten Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen und jeweils entsprechend der Spalte „Abwägung / Beschlussvorschlag“ beschieden. Die in der Anlage aufgeführten Stellungnahmen, teilweise wörtlich übernommen, teilweise zusammengefasst wiedergegeben, sind Bestandteil des Satzungsbeschlusses.

 

  1. Der Bebauungsplan Nr. 145 „Industriegebiet westlich der L 78“, mit örtlichen Bauvorschriften, wird gemäß § 10 BauGB in der vorliegenden Fassung zusammen mit der beigefügten Begründung samt Umweltbericht als Satzung beschlossen.