Betreff
Haushaltssatzung 2013
Vorlage
WP 11-16/288
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der in der Ratssitzung am 13. Dezember 2012 eingebrachte Entwurf des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2013 schließt im Ergebnishaushalt bei den ordentlichen Erträgen und ordentlichen Aufwendungen mit 39.575.600 € ausgeglichen ab.

In den Aufwendungen ist ein Überschuss gem. § 15 Abs. 5 GemHKVO in Höhe von 274.700 € enthalten.

Der Finanzhaushalt schließt bei den Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 37.578.700 € und den Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 35.657.800 € ab. Der Finanzierungssaldo aus laufender Verwaltungstätigkeit beträgt hiernach  1.920.900 €.  Die laufenden Einnahmen des Finanzhaushaltes 2012 reichen somit aus, um alle laufenden Auszahlungen und die ordentlichen Tilgungsbeträge für 2013 in Höhe von 1.758.000 € zu finanzieren..

Der übersteigende Betrag von 162.900 € wird als „freie Spitze“ bezeichnet und dient der kreditfreien Finanzierung von Investitionsausgaben.

 

Die Einzahlungen für Investitionstätigkeiten betragen 3.443.000 € und die Auszahlungen für Investitionstätigkeit sind mit 7.882.000 € veranschlagt.

Die Einzahlungen für Finanzierungstätigkeiten (Kredite) betragen 4.276.100 € und die Auszahlungen für Finanzierungstätigkeiten (Tilgungen) betragen 1.758.000 €.

Zur Finanzierung der Investitionsmaßnahmen 2013 von insgesamt rd. 7,9 Mio. €  wurde somit eine Kreditaufnahme von 4.276.100 € erforderlich.

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen beläuft sich auf 970.000 €

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wurde mit 5,0 Mio. € angesetzt.

Die Hebesätze bei den Grundsteuern (Grundsteuer A = 330 v. H., Grundsteuer B = 340 v. H.) und bei der Gewerbesteuer (360 v. H.) blieben nach der Erhöhung in 2011 unverändert.

 

In den Erläuterungen und Übersichten, die dem Haushaltsplan-Entwurf 2013  beigefügt wurden, sind in der Anlage 1, Seiten 1 – 9 die wesentlichen Inhalte des Ergebnis- und Finanzhaushaltes dargestellt. Seiten 10 u. 11 beinhaltet eine Übersicht der Investitionen in Schulen, Kindergärten und Sportstätten von 2002 bis 2013.

Alle gleichartigen Erträge und Aufwendungen des Gesamtergebnishaushaltes sind zusammengefasst bzw. einzeln der Anlage 4 zu entnehmen. Dasselbe gilt für alle Einzahlungen und Auszahlungen für den Gesamtfinanzhaushalt in der Anlage 5.

Die Anlage 7 beinhaltet die baulichen Unterhaltungsmaßnahmen und die Investitionen an und in den städtischen Gebäuden.

Die Anlage 8 beinhaltet das fortgeschriebene Investitionsprogramm für den Finanzplanungszeitraum 2012 bis 2016 sowohl mit den Einzelmaßnahmen als auch nach Produktbereichen.

 

Die Empfehlungen der Ortsräte, der Fachausschüsse sowie weitere Veränderungen bzw. Ergänzungen, die sich seit Einbringung des Haushaltes 2013 ergeben haben, werden nachgereicht bzw. in der Sitzung des Ausschusses für Finanzen, Wirtschaft und Personal am 18.02.2013 vorgelegt.

 

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Haushaltsplan mit seinen Teilhaushalten und Einzelfestsetzungen für das Haushaltsjahr 2013 und die fortgeschriebene Finanzplanung für den Finanzplanungszeitraum 2014 bis 2016 werden angenommen und die Haushaltssatzung erlassen (siehe Anlage „Haushaltssatzung“), zuzüglich der nachgereichten Veränderungslisten zum Haushaltsplan-Entwurf 2013.