Betreff
Information der Verwaltung zum Antrag der SPD-Fraktion über die finanzielle Unterstützung zum Erwerb von Führerscheinen für LKW für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Bramsche (Vorlage WP 11-16/275)
Vorlage
WP 11-16/276
Art
Mitteilungsvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Der o. g. Antrag war zur letzten Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr und Ordnung nicht fristgerecht eingegangen und konnte daher nicht mehr beraten werden.

 

Um eine Beratung in der Sache noch rechtzeitig für den Haushalt 2013 zu ermöglichen, hat die Verwaltung zusammen mit dem Stadtbrandmeister und dem stellvertretenden Stadtbrandmeister der  Freiwilligen Feuerwehr Bramsche den Bedarf der Feuerwehr an Führerscheinen der Klasse C (LKW über 3,5 t) in den nächsten sieben Jahren und die bei einer vollständigen Übernahme der Kosten durch die Stadt  erforderlichen Haushaltsmittel ermittelt.

 

In den nächsten sieben Jahre werden ca. 25 Führerscheine der Klasse C benötigt. Hinzu kommt, dass.ca.10 weitere mit Mitglieder mit einer Fahrerlaubnis der Klasse C in den nächsten sieben Jahren infolge des Erreichens der Altersgrenze von 63.Jahren aus der Einsatzabteilung ausscheiden. Der Gesamtbedarf liegt damit bei etwa 35 Führerscheinen.

 

Der Führerschein der Klasse C berechtigt zum Führen von Kraftfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. Anhänger bis 750 kg sind zulässig.

 

Die Kosten für einen Führerschein der Klasse C belaufen sich durchschnittlich auf rd. 2.500,00 Euro.

 

Nach den von der Bürgermeisterin erlassenen und seit dem 01. Januar 2007 geltenden Richtlinien über Zuschüsse zum Erwerb von Fahrerlaubnissen, zur Verlängerung von Fahrerlaubnissen nach Ablauf der Befristung und zum Erwerb von Sportbootführerscheinen (binnen) durch Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Bramsche, werden für Fahrerlaubnisse der Klasse C, einschließlich jeweils anfallender Prüfungskosten und Kosten für eine erforderliche ärztliche und augenärztliche Untersuchung und für Sportbootführerscheine (binnen), einschließlich anfallender Prüfungskosten,  2/3 der Kosten von der Stadt Bramsche übernommen, jedoch höchstens 1.600,00 Euro.

 

Bei der Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klasse C werden die Kosten der ärztlichen und augenärztlichen Untersuchung von der Stadt Bramsche übernommen.

 

Die Gebühr für die Verlängerung der Fahrerlaubnis (z. Zt. 42,60 Euro) wird seit einigen Jahren vom Landkreis Osnabrück für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren auf Antrag erstattet.

 

Um dem genannten Bedarf an Führerscheinen der Klasse C Rechnung zu tragen, müssen pro Jahr für vier bis fünf Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Bramsche die den Führerschein erwerben, die Kosten des Führerscheinerwerbs der Klasse C übernommen werden. Hinzu kommen nach Bedarf in Einzelfällen auch Sportbootführerschein (binnen). Die Auswahl derjenigen Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Bramsche, die den Führerschein erwerben sollen, wird vom Stadtkommando der Freiwilligen Feuerwehr Bramsche getroffen.

 

Wenn in Zukunft die gesamten Kosten für den Erwerb eines Führerscheines der Klasse C oder eines Sportbootführerscheines (binnen) für Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr Bramsche von der Stadt Bramsche übernommen werden sollen, muss der Haushaltsansatz beim Produkt 12601 – Brandschutz – Position 13 – Aufwendungen für aktives Personal -  im Haushaltsjahr 2013 und in den Folgejahren jeweils um rd. 7.500,00 Euro erhöht werden, für das Haushaltsjahr 2013 somit von 68.600,00 Euro auf 76.100,00 Euro. Der Berechnung liegen zwei zusätzliche  Führerscheine (5.000,00 Euro) und die Kosten von drei bisherigen Führerscheinen (2.500,00 Euro – 1.600,00 Euro = 900,00 Euro x 3 = 2.700,00 Euro) zu Grunde.

 


Nichts erfassen !!!