Betreff
Vereinfachte Flurbereinigung Schleptrup
Vorlage
WP 11-16/265
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Nach vielen vorangegangenen Gesprächen und langwierigen Verhandlungen, letztlich aber durch das Bemühen des Vorstandes der Teilnehmergemeinschaft (TG) des vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Schleptrup, ist es gelungen, ein abschließendes Konzept für den notwendigen Ausbau von Wirtschaftswegen im Rahmen des Verfahrens zu erarbeiten. Wie bei anderen Flurbereinigungsmaßnahmen im Stadtgebiet, soll die Stadt auch in diesem Verfahren den Eigenanteil an den Wegebaumaßnahmen tragen.

 

Die Gesamtkosten wurden von dem durch das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Niedersachsen (LGLN) zuletzt auf rd. 1.500.000,-€ geschätzt ( inkl. Ausgleichsmaßnahmen und Vermessungskosten). Bei der Anteilsfinanzierung beträgt der Zuschussanteil 70 %, damit liegt der Eigenanteil der Stadt Bramsche bei 30 % und würde rund 450.000,-€ betragen.

 

Darüber hinaus hat die Stadt Bramsche die Kosten für die Mehrbreiten einzelner Wirtschaftswege zu 100 % zu tragen. Nach interner Kostenschätzung belaufen sich die Mehrkosten dafür auf ca. 160.000,-€ .

 

Parallel dazu wird die Stadt Bramsche mit der TG und dem LGLN eine Vereinbarung über die durchzuführenden Wegebau- und Ausgleichsmaßnahmen treffen, da die Durchführung von Ausgleichs- und Bepflanzungsmaßnahmen in den bisherigen Flurbereinigungsverfahren mit erheblichen Schwierigkeiten behaftet war und deutlich hinter den bei Einleitung der jeweiligen Verfahren formulierten Zielen zurückgeblieben ist.

 

Die Maßnahmen sollen voraussichtlich im Jahre 2013 anlaufen und ca. 4 Jahre dauern.

 

Die Verwaltung empfiehlt , nunmehr gegenüber dem LGLN eine verbindliche Aussage in Bezug auf die Finanzierung zu treffen, damit der Wegeausbauplan in der besprochenen Form endgültig erstellt werden kann und die Arbeiten zum o.a. Termin aufgenommen werden können.


Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Bramsche übernimmt im Rahmen des vereinfachten  Flurbereinigungsverfahrens Schleptrup den Kapitaldienst für ein aufzunehmendes Darlehen für Wegebau- und Ausgleichsmaßnahmen  bis zu einer Höhe von 610.000,-€.

Die Übernahme des Schuldendienstes ist abhängig von einer Verpflichtung des TG-Vorstandes und des LGLN zur Durchführung von Bepflanzungsmaßnahmen im Flurbereinigungsgebiet.