Betreff
Verordnung zur Verhütung von Unfällen mit Fundmunition im Bereich des ehemaligen Flugplatzes Achmer (Kampfmittelunfallverhütungsverordnung) im Gebiet der Stadt Bramsche
Vorlage
WP 11-16/262
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

Der ehemalige Truppenübungsplatz Wersen – Halen - Achmer erstreckt sich über die Gemeinden Lotte und Westerkappeln (Nordrhein-Westfalen), sowie die Stadt Bramsche (Niedersachsen).

 

Das Bundesamt für Immobilienaufgaben, Bundesforstbetrieb Rhein-Weser, Forstrevier Seeste (BIMA) in Westerkappeln, hatte im August 2012 die Gemeinden Lotte, Westerkappeln und die Stadt Bramsche zu einem Gespräch eingeladen, in dem der gemeinsame Umgang mit der vormals militärisch genutzten und mit Weltkriegsaltlasten kontaminierten Bundesliegenschaft Truppenübungsplatz Wersen – Halen – Achmer – einvernehmlich geregelt und besprochen werden sollte. Zentrales Thema war die Aufrechterhaltung des Status „Sperrgebiet“ und die Neubeschilderung der Liegenschaft, da die bisherige Beschilderung in absehbarer Zeit von den britischen Streitkräften entfernt wird.

 

Für die Überwachung ist das Bundesamt für Immobilienaufgaben zuständig, das diese Aufgabe durch das örtliche Forstrevier wahrnimmt. Allerdings verfügt das Bundesamt über keine Rechtsgrundlage zum Erlass von Sanktionen gegen unbefugtes Betreten des Areals, da es nur als privatrechtlicher Grundstückseigentümer tätig werden kann.

 

 

In Absprache mit dem Bundesamt für Immobilienaufgaben und den beteiligten drei Kommunen sollte daher von jeder Kommune eine Verordnung zur Gefahrenabwehr für ihren Zuständigkeitsbereich erlassen werden, in der entsprechende Verbote und Ordnungswidrigkeitentatbestände enthalten sind.

 

Durch eine Neubeschilderung wird das Betretungs- und Befahrverbot  gemäß der Verordnung in der Örtlichkeit kenntlich gemacht. Die Kosten der Neubeschilderung und die Aufstellung der Schilder werden vom Bundesamt für Immobilienaufgaben übernommen.

 

Die Überwachung des Flugplatzes Achmer erfolgt dann weiterhin durch das Bundesamt für Immobilienaufgaben. Dieses wird Verstöße zwecks evtl. Ahndung an die Stadt Bramsche weitergeben.

 

Es wird daher vorgeschlagen, die als Anlage beigefügte Verordnung zur Verhütung von Unfällen mit Fundmunition im Bereich des ehemaligen Flugplatzes Achmer (Kampfmittelunfallverhütungsverordnung ehemaliger Flugplatz Achmer) im Gebiet der Stadt Bramsche, zu erlassen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt die in der Anlage beigefügte Verordnung zur Verhütung von Unfällen mit Fundmunition im Bereich des ehemaligen Flugplatzes Achmer (Kampfmittelunfallverhütungsverordnung ehemaliger Flugplatz Achmer) im Gebiet der Stadt Bramsche.