Betreff
Bebauungsplan Nr. 146 "Hemke III", mit örtlichen Bauvorschriften
Auslegungsbeschluss gemäß § 3, Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Bezugsvorlage: WP 11-16/022
Vorlage
WP 11-16/246
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 07.12.2011 die Aufstellung zum Bebauungsplan Nr. 146 „Hemke III“, mit örtlichen Bauvorschriften, gefasst. Mit der Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 146 „Hemke III“ soll der starken Nachfrage nach Baugrundstücken im Stadtgebiet Bramsche nachgekommen werden. Das städtebauliche Konzept aus dem Jahre 1998 sah eine Überarbeitung des gesamten westlichen Bereiches des Bramscher Berges vor, so dass dieses Konzept nunmehr als Grundlage für die weitere Ausführung dient.

 

Die neuen Bauflächen werden von den Straßen „Kleebreede“ und „Grünegräser Weg“ erschlossen. Die Anbindung wurde bereits mit der Umsetzung des Bebauungsplanes Nr. 101 „Hemke“ und Nr. 123 „Nördlich Grünegräser Weg“ vorgesehen. Innerhalb des neu ausgewiesenen Bebauungsplanes können ca. 68 Wohneinheiten geschaffen werden, die sich in ca. 60 Einzel-/Doppelhäuser und 8 Reihenhauseinheiten (Hausgruppen) aufteilen.

 

Die umliegenden Nutzungsstrukturen in Form von Einzel-, Doppel- und Reihenhausbebauung werden in die neuen Bauflächen integriert und die bereits angelegten naturräumlichen Gegebenheiten ergänzt.

Die einzelnen in den letzten Jahren entstandenen Bauabschnitte im Bereich des Bramscher Berges sind und werden fußläufig mit einander durch ein großzügiges Grünsystem verbunden.

 

Durch die Ausweisung der o. g. Bauflächen können preisgünstige Baugrundstücke in günstiger Zuordnung zu den zentralen Versorgungsfunktionen der Stadt angeboten werden.

 

Eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3, Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeitsbeteiligung) und § 4, Abs. 1 BauGB (Trägerbeteiligung) wurde durchgeführt. Die eingegangenen Anregungen wurden in den Bebauungsplan und in die Begründung aufgenommen.

 

Es wird empfohlen, den vorliegenden Bebauungsplan einschließlich Begründung öffentlich auszulegen.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Entwurf zum Bebauungsplan Nr. 146 „Hemke III“, mit örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

2.         Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 146 „Hemke III“ mit örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung werden gemäß § 3, Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

3.         Für die Belange des Umweltschutzes nach § 1, Abs. 6, Nr. 7 und § 1 a BauGB wurde eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet wurden. Der Umweltbericht ist Bestandteil der Begründung.

4.         Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden, werden gemäß § 4, Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 3, Abs. 2 BauGB unterrichtet und zur Äußerung aufgefordert.