Betreff
Antrag der SPD-Fraktion vom 15.09.2012 (Eingang 08.11.2012) zum Bebauungsplan Nr. 14 "Industriegelände an der Hafenstraße"
Vorlage
WP 11-16/216
Art
Vorlage (Antrag o.ä.)

Sachverhalt / Begründung:

 

In der Anlage überreicht die Verwaltung den am 08.11.2012 eingegangenen Antrag der SPD-Fraktion zur Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 „Industriegelände an der Hafenstraße“

 

Der Bebauungsplan Nr. 14 „Industriegelände an der Hafenstraße“ ist am 31.01.2009 in Kraft getreten. Für den in dem vorstehend genannten Antrag insbesondere angesprochenen Standort „Hütten“ setzt der Bebauungsplan ein Sondergebiet gemäß § 11 Baunutzungsverordnung fest. Im Bereich dieses Sondergebietes lässt der Bebauungsplan Fachmärkte mit nichtinnenstadtrelevanten Sortimenten zu. Im Rahmen der Bauleitplanung wurde eine raumordnerische Beurteilung mit Datum vom 01.10.2007 vorgenommen, die die Sortimente auf nichtinnenstadtrelevante Sortimentsgruppen beschränkt. Diese Beurteilung ist mit den Stellungnahmen der beteiligten Behörden der Vorlage beigefügt.

 

Grundlage für die Beurteilung des vorliegenden Antrags ist das rechtskräftige Regionale Raumordnungsprogramm vom 30.09.2010 und die städtische Einzelhandelsuntersuchung aus dem Jahre 2009. Das Regionale Raumordnungsprogramm setzt den in Rede stehenden Bereich an der Engterstraße als solitär gelegenen Einzelstandort mit einer besonderen Funktion fest. Die Gesamtverkaufsfläche ist nach dem Regionalen Raumordnungsprogramm auf ca. 2500 m² begrenzt. Nach den Regelungen des RROP kann der Standort im Rahmen der Vorgaben der raumordnerischen Beurteilung und des rechtskräftigen Bebauungsplanes durch nichtzentrenrelevanten Einzelhandel vollständig belegt werden.

 

Das Einzelhandelskonzept der Stadt Bramsche stellt fest, dass alle zukünftigen Maßnahmen zur Einzelhandelsentwicklung in Bramsche darauf hinsteuern sollten, die Bindungswirkung des Mittelzentrums zu erhöhen und das Image der Stadt als Einkaufsort zu festigen. Im Rahmen der Einzelhandelsuntersuchung wurden verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Einzelhandelsstruktur der Innenstadt im interkommunalen Wettbewerb aufgezeigt. Unter anderem bemüht sich die Stadt zurzeit, die innenstadtrelevanten Sortimente durch Aktivierung von Flächen im Bereich zwischen Heinrichstraße, Georgstraße und Große Straße zu stärken. Nach den Ergebnissen der Einzelhandelsuntersuchung aus dem Jahre 2009 sollte im Rahmen der von der Stadt durchzuführenden Maßnahmen darauf hingewirkt werden, dass der durch die ermittelte Kaufkraft vorhandene Expansionsrahmen, insbesondere bei den zentrenrelevanten Sortimenten möglichst in der Innenstadt genutzt wird.

 

Die Einzelhandelsuntersuchung aus dem Jahre 2009 empfiehlt ausdrücklich eine Konzentration des Angebots der innenstadtrelevanten Sortimente im Innenstadtbereich.

 

Der vorliegende Antrag lässt offen, welche innenstadtrelevanten Sortimente einer Überprüfung unterzogen werden sollen. „Verkaufsflächenschwellen“ sind in den Bebauungsplan nicht aufgenommen worden.

 

Die in Rede stehende Fläche wird zurzeit von einem Projektentwickler zu vermarkten versucht. Die Gespräche insbesondere mit finanzierenden Banken gestalten sich schwierig und infolgedessen zeitaufwendig.

 

Der vorliegende Antrag steht im Gegensatz zu den bisherigen Planungsüberlegungen am Standort und zu grundsätzlichen Entwicklungsüberlegungen der Einzelhandelsentwicklung in der Stadt Bramsche. Eine Änderung des Bebauungsplanes würde vorab die Durchführung eines Zielabweichungsverfahrens zum Regionalen Raumordnungsprogramm unter gutachterlicher Begleitung mit Einvernehmensherstellung der beteiligten Träger öffentlicher Belange voraussetzen.