Betreff
Bebauungsplan Nr. 151 "Innenstadt XI" mit örtlichen Bauvorschriften
- Aufstellungsbeschluss gemäß § 2, Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 13 a BauGB
Vorlage
WP 11-16/186
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Im Zuge des laufenden Sanierungsverfahrens sind für den Innenstadtbereich fast flächendeckend neue Bebauungspläne aufgestellt worden. Für den Bereich zwischen Große Straße und Heinrichstraße gelten teilweise noch alte Bebauungspläne wie der Bebauungsplan Nr. 27 „Marktplatz“ und Nr. 26 „Heinrichstraße“.

 

Der Bebauungsplan Nr. 26 „Heinrichstraße“ setzt für die an der Großen Straße liegende Bebauung ein Kerngebiet fest. Für die bisher unbebauten, zur Heinrichstraße hin orientierten Flächen, sieht dieser Bebauungsplan eine Parkplatzanlage vor. Für zwei Grundstücke nördlich der Georgstraße wurde vor einigen Jahren die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27 durchgeführt. In diesem Bereich wurde ein Mischgebiet ausgewiesen.

 

Die Stadt Bramsche bemüht sich seit einiger Zeit, die Flächen zwischen Georgstraße, Heinrichstraße und Große Straße einer Bebauung mit Einzelhandelsnutzungen zuzuführen. Da die Planungen bisher noch nicht fortgeschritten waren, wurde im Rahmen der Überplanung der Innenstadt bisher darauf verzichtet, die vorstehend beschriebenen Flächen mit einem neuen Bebauungsplan zu überziehen. Die Verwaltung schlägt nunmehr vor, das Aufstellungsverfahren für einen Bebauungsplan für die Flächen zwischen Georgstraße, Heinrichstraße und Große Straße zu beginnen. Inhaltlich ist vorgesehen, diese Flächen als Kerngebiet (MK) gemäß § 7 BauNVO auszuweisen. Kerngebiete dienen vorwiegend der Unterbringung von Handelsbetrieben sowie der zentralen Einrichtungen der Wirtschaft, der Verwaltung und der Kultur.

 

Der Bebauungsplan Nr. 151 soll auf Grundlage des § 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt werden. Auch wenn es im Rahmen des dann anzuwendenden vereinfachten Verfahrens möglich wäre, von einer öffentlichen Unterrichtung abzusehen, schlägt die Verwaltung vor, auf ein Bürgerbeteiligungsverfahren im herkömmlichen Sinne nicht zu verzichten.

 

Der Geltungsbereich der vorgeschlagenen Bebauungsplanaufstellung ist dem anliegenden Lageplan zu entnehmen.


Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Bebauungsplan Nr. 151 „Innenstadt XI“ mit örtlichen Bauvorschriften wird gemäß § 2 Abs. 1 BauGB aufgestellt.

2.         Die Aufstellung erfolgt in Verbindung mit § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung) im beschleunigten Verfahren.

3.         Eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wird durchgeführt.

4.         Von der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB sowie von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wird abgesehen.

5.         Der Geltungsbereich des aufzustellenden Bebauungsplanes ergibt sich aus der anliegenden Flurkarte.

6.         Die Bebauungspläne Nr. 132 „Innenstadt II“ und 134 „Innenstadt IV“ sowie die Bebauungspläne Nr. 26 „Heinrichstraße“ und 27 „Marktplatz“ sollen im Geltungsbereich des neuen Bebauungsplanes Nr. 151 „Innenstadt XI“ aufgehoben werden.