Sachverhalt / Begründung:
Unbeschadet der Zuständigkeit des jeweiligen Ortsrates bzw. Ortsvorstehers für das Vorschlagswesen hinsichtlich des Ausbaus von Straßen, Wegen und Plätzen sowie für Beleuchtungseinrichtungen (§ 93 (1) Nr. 2 NKomVG ) sind aus Sicht der Verwaltung folgende Maßnahmen vordringlich durchzuführen:
Produkt
54101......( Gemeindestraßen )
1. Parkplatzerweiterung Rathaus Ausbau 75.000,-€
2. Verlängerung Poggenpatt – Malgartner Straße 75.000,-€
Ausbau NKAG
3. Grammelmoorweg vom Poggenpatt bis Julius –Leber Straße 200.00,-€
Ausbau NKAG
Beschlussvorschlag:
Die Prioritätenliste für das Haushaltsjahr 2013 wird ohne / mit folgender Änderung beschlossen.