Bezug: Vorlagen-Nr. 594/06-11, 731/06-11, WP11-16/069
Sachverhalt / Begründung:
Der Rat der Stadt Bramsche
hat in seiner Sitzung vom 28.06.2012 die Vorlage WP11-16/069 über den
Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 145 „Industriegebiet westlich der L 78“
mit Mehrheit abgelehnt. Der Rat hat in der genannten Sitzung beschlossen, dass
der Bebauungsplan Nr. 145 zu überarbeiten und unter Beibehaltung der übrigen
Festsetzungen als eingeschränktes Gewerbegebiet auszuweisen ist. Gemäß
Ratsbeschluss werden die Flächen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 145
als eingeschränktes Gewerbegebiet gem. § 8 BauNVO ausgewiesen. Die gem. § 8
Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen sind im Gewerbegebiet nicht
zulässig. Die im bisherigen Bebauungsplan Entwurf Nr. 145 vorgeschlagenen
Festsetzungen zum vorbeugenden Immissionsschutz, also die
Immissionskontingente, werden unverändert übernommen. Somit sind nach wie vor
Vorhaben (Betriebe und Anlagen), deren Geräusche die Immissionskontingente am
Tage von 66 dB (A)/m² und nachts von 51 dB (A)/m² nicht überschreiten,
zulässig. Als Tageszeit wird der Zeitraum von 06.00 Uhr – 22.00 Uhr erfasst,
als Nachtzeitraum der von 22.00 Uhr – 06.00 Uhr.
Auch die im bisherigen
Bebauungsplan vorgesehene Ausnutzung der Grundstücke bleibt erhalten. Die
Grundflächenzahl wird auf 0,8 festgesetzt. Damit können 80 % des Grundstückes
mit baulichen Hauptanlagen überdeckt werden. Bauliche Anlagen sind nur bis zu
einer Höhe von max. 20 Metern zulässig. Wie im bisherigen Entwurf auch, sind
Regelungen zur Gestaltung und zur Zulässigkeit von Werbeanlagen vorgesehen.
Um die Schutzansprüche der
in einiger Entfernung im Außenbereich gelegenen Wohnnutzung in der Umgebung
sicherzustellen und gleichzeitig eine flexible gewerbliche Nutzung des
Plangebietes zu ermöglichen, wurden bereits im bisherigen Planverfahren ein
Schall- sowie ein Staubgutachten erstellt und die Ergebnisse in die
Planunterlagen eingearbeitet. Eine Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 BauGB ist
durchgeführt worden und ein Umweltbericht wurde erstellt.
Die 20. Änderung des
Flächennutzungsplanes ist vom Rat der Stadt Bramsche in der Sitzung vom
28.06.2012 beschlossen worden. Der Bebauungsplan ist somit aus dem
Flächennutzungsplan entwickelt.
Aufgrund des
Ratsbeschlusses vom 28.06.2012 wird der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 145
„Gewerbegebiet westlich der L 78“ mit örtlichen Bauvorschriften in der
vorliegenden Fassung einschließlich Begründung und Umweltbericht zum Beschluss
vorgelegt. Der Verwaltungsausschuss hat die Entscheidung zu treffen, ob die
erneute öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB erfolgen soll. Die Träger
öffentlicher Belange werden über die erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes
informiert.
Beschlussvorschlag:
1.
Der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 145 „Gewerbegebiet westlich der L 78“, mit örtlichen
Bauvorschriften, der Entwurf der Begründung sowie der Entwurf des
Umweltberichtes werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.
2.
Der Entwurf des
Bebauungsplanes Nr. 145 „Gewerbegebiet westlich der L 78“, mit örtlichen
Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung inkl. Umweltbericht werden gem.
§ 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich ausgelegt.
3. Gem. § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zur Stellungnahme aufgefordert.