Betreff
Widmung im Ortsteil Bramsche, Fanny-Hensel-Straße
Vorlage
WP 11-16/163
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der Verlauf der Straße wird in der beigefügten Anlage kenntlich gemacht. Die Straße liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 71, „Auf dem Thören“, in der Fassung der 4. Änderung. Die Straße ist bautechnisch hergestellt, und die erschlossenen Grundstücke größtenteils bebaut.

Die hier den parlamentarischen  Gremien vorgeschlagene Widmung entspricht den Festsetzungen des gültigen Bebauungsplanes. Die Einstufung der Straße erfolgt nach § 47 Abs. 1 Nds. Straßengesetz (NStrG) als Gemeindestraße, als Ortsstraße in einem Baugebiet.


Beschlussvorschlag:

 

Die „Fanny-Hensel-Straße“, bestehend aus dem Flurstück 7/37 der Flur 9, Gemarkung Bramsche, wird gemäß § 6 Nds. Straßengesetz (NStrG) dem öffentlichen Verkehr gewidmet. Der zwischen den Flurstücken 7/32 und 7/19 liegende und sich über deren Länge erstreckende Teilbereich des Flurstückes 7/37 wird eingeschränkt als Fuß- und Radweg gewidmet.