Betreff
Widmung im Ortsteil Bramsche
Vorlage
WP 11-16/161
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der Verlauf der Straße wird in der beigefügten Anlage kenntlich gemacht. Die Straße liegt im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 118 „Mainstraße – Neckarstraße“.

Die Straße ist bautechnisch hergestellt und die erschlossenen Grundstücke sind größtenteils bebaut. Die hier den parlamentarischen Gremien vorgeschlagene Widmung entspricht den Festsetzungen des gültigen Bebauungsplanes. Die Einstufung der Straße erfolgt nach § 47 Abs. 1 Nds. Straßengesetz (NStrG) als Gemeindestraße, als Ortsstraße in einem Baugebiet.


Beschlussvorschlag:

 

Die Straße „Am Quebbebach“, bestehend aus den Flustücken 89/15, 89/43, 92/29 und 95/24 der Flur 6, Gemarkung Bramsche, wird gemäß § 6 Nds. Straßengesetz (NStrG) uneingeschränkt dem öffentlichen Verkehr gewidmet.

Die Widmung wird mit dem Tage der Bekanntmachung wirksam.