- Auslegungsbeschluss gemäß § 3, Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Bezugs-Vorlage 308/WP 06-11
Sachverhalt / Begründung:
Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am
04.12.2008 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 142 „Zwischen
Birkenweg und Larberger Weg“ gefasst.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 142 „Zwischen Birkenweg und Larberger Weg“ wird das Ziel verfolgt, eine Verdichtung der Bebauung unter geordneten städtebaulichen Gegebenheiten zu realisieren. Bei dieser Umsetzung werden die unterschiedlichen aktuellen Nutzungen innerhalb des Plangebietes berücksichtigt. Die vorhandenen überbaubaren Flächen werden erweitert um der Nachfrage nach zusätzlichen Bauflächen nachzukommen.
Der Bebauungsplan wird aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan entwickelt.
Das Verfahren wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten
Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt, da er der
Nachverdichtung, insbesondere für die Schaffung von Wohnraum, dient.
Nach den Regelungen des § 13 a, Abs. 1, Satz 2, Nr. 1 BauGB ist die
Erstellung eines Umweltberichtes nicht erforderlich, wenn die Grundfläche
weniger als 20.000 m² beträgt.
Ab einer Grundfläche von 20.000 m² bis 70.000 m² ist eine allgemeine
Vorprüfung erforderlich. Da der vorliegende Bebauungsplan mit einer Grundfläche
von 19.156,80 m² knapp unter diesem Wert liegt, wurde vorsorglich eine
allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach den Kriterien gemäß Anlage 2 zu §
13a Abs. 1, Satz 2 Nr. 2 BauGB durchgeführt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass
der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat.
Somit stehen die Belange des Umweltschutzes einem beschleunigten Verfahren
nicht entgegen.
Es wird empfohlen, den vorliegenden Bebauungsplan
einschließlich Begründung öffentlich auszulegen.
Beschlussvorschlag:
1.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 142
„Zwischen Birkenweg und Larberger Weg“, mit örtlichen Bauvorschriften und der
Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.
2.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 142
„Zwischen Birkenweg und Larberger Weg“ mit örtlichen Bauvorschriften und der
Entwurf der Begründung werden gemäß § 3, Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.
3.
Der Bebauungsplan wird nach dem § 13 a BauGB
(Bebauungspläne der Innenentwicklung im Beschleunigten Verfahren) durchgeführt.
Im Beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des Vereinfachten
Verfahrens nach § 13, Abs. 2 und 3, Satz 1 BauGB entsprechend.
4. Gemäß § 4 a, Abs. 2 BauGB wird die Auslegung nach § 3, Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahme der Behörde nach § 4, Abs. 2 BauGB durchgeführt.