Betreff
Bebauungsplan Nr. 142 "Zwischen Birkenweg und Larberger Weg" mit örtlichen Bauvorschriften
- Auslegungsbeschluss gemäß § 3, Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Bezugs-Vorlage 308/WP 06-11
Vorlage
WP 11-16/137
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

 

Der Verwaltungsausschuss hat in seiner Sitzung am 04.12.2008 den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 142 „Zwischen Birkenweg und Larberger Weg“ gefasst.

 

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 142 „Zwischen Birkenweg und Larberger Weg“ wird das Ziel verfolgt, eine Verdichtung der Bebauung unter geordneten städtebaulichen Gegebenheiten zu realisieren. Bei dieser Umsetzung werden die unterschiedlichen aktuellen Nutzungen innerhalb des Plangebietes berücksichtigt. Die vorhandenen überbaubaren Flächen werden erweitert um der Nachfrage nach zusätzlichen Bauflächen nachzukommen.


Der Bebauungsplan wird aus dem rechtskräftigen Flächennutzungsplan entwickelt.

 

Das Verfahren wird gem. § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung durchgeführt, da er der Nachverdichtung, insbesondere für die Schaffung von Wohnraum, dient.

 

Nach den Regelungen des § 13 a, Abs. 1, Satz 2, Nr. 1 BauGB ist die Erstellung eines Umweltberichtes nicht erforderlich, wenn die Grundfläche weniger als 20.000 m² beträgt.

Ab einer Grundfläche von 20.000 m² bis 70.000 m² ist eine allgemeine Vorprüfung erforderlich. Da der vorliegende Bebauungsplan mit einer Grundfläche von 19.156,80 m² knapp unter diesem Wert liegt, wurde vorsorglich eine allgemeine Vorprüfung des Einzelfalls nach den Kriterien gemäß Anlage 2 zu § 13a Abs. 1, Satz 2 Nr. 2 BauGB durchgeführt. Diese kommt zu dem Ergebnis, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat. Somit stehen die Belange des Umweltschutzes einem beschleunigten Verfahren nicht entgegen.

 

Es wird empfohlen, den vorliegenden Bebauungsplan einschließlich Begründung öffentlich auszulegen.

 


Beschlussvorschlag:

 

1.         Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 142 „Zwischen Birkenweg und Larberger Weg“, mit örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung werden in der vorliegenden Fassung beschlossen.

2.         Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 142 „Zwischen Birkenweg und Larberger Weg“ mit örtlichen Bauvorschriften und der Entwurf der Begründung werden gemäß § 3, Abs. 2 BauGB öffentlich ausgelegt.

3.         Der Bebauungsplan wird nach dem § 13 a BauGB (Bebauungspläne der Innenentwicklung im Beschleunigten Verfahren) durchgeführt. Im Beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des Vereinfachten Verfahrens nach § 13, Abs. 2 und 3, Satz 1 BauGB entsprechend.

4.         Gemäß § 4 a, Abs. 2 BauGB wird die Auslegung nach § 3, Abs. 2 BauGB gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahme der Behörde nach § 4, Abs. 2 BauGB durchgeführt.