Betreff
Ernennung des Ortsbrandmeisters der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Hesepe
Vorlage
WP 11-16/121
Art
Beschlussvorlage

Sachverhalt / Begründung:

In der Mitglliederversammlung der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Hesepe, am 24. Februar 2012, wurde Herr Wilfried Sollmann zur Ernennung als Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Hesepe, gemäß § 13 Abs. 2 des Niedersächsischen Gesetzes über den Brandschutz und die Hilfeleistungen der Feuerwehren (Niedersächsisches Brandschutzgesetz – NBrandSchG) vorgeschlagen.

 

Der bisherige Ortsbrandmeister, Herr Wilhelm Frommhagen, hat mitgeteilt, dass er für eine weitere Amtszeit nicht zur Verfügung steht.

 

Seitens des Herrn Stadtbrandmeisters Amin Schnieder und des Herrn Kreisbrandmeisters Heiner Prell, bestehen gegen die Ernennung von Herrn Sollmann zum Ortsbrandmeister der Ortsfeuerwehr Hesepe keine Bedenken.

 

Nach § 13 Abs. 2 NBrandSchG beschließt der Rat der Stadt Bramsche über die Ernennung. Der Vorgeschlagene ist dann in das Ehrenbeamtenverhältnis zur Stadt Bramsche auf die Dauer von sechs Jahren zu berufen.

 


Beschlussvorschlag:

Der Rat der Stadt Bramsche beschließt, Herrn Wilfried Sollmann zum Ortsbrandmeister der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bramsche, Ortsfeuerwehr Hesepe, zu ernennen und für die Dauer von sechs Jahren in das Ehrenbeamtenverhältnis zu berufen.